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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zeitsystem nach "Refa" - Wie können wir uns dagegen wehren?

W
Wissenshunger
Jan 2018 bearbeitet

Wie können wir uns dagegen wehren? Wir sind ein Integrationsbetrieb, welcher überwiegend AN mit einer Arbeitsminderung/Schwerbehinderung ab 30% beschäftigt. Bisher arbeiteten wir ohne Normdruck aber dennoch wirtschaftlich! Nun wollen Betreibs- u. Geschäftsleitung ein Zeitmeßgerät und eine Auswertung/Anwendung nach "Refa"einführen, natürlich nur unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlicher besser Auswerten zu können und nicht um die Mitarbeiter unter Leistungsdruck zu setzen. Wir sehen keine Notwendigkeit darin zumal ja schon nach MTM-zeiten gearbeitet wird. Genügt es wenn wir uns in einer Abstimmung gegen diese Einführung entscheiden und das der Betriebs- Geschäftsleitung dann so mitteilen?

4.84001

Community-Antworten (1)

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DonJohnson

04.03.2009 um 16:31 Uhr

Nein, das wird so nciht reichen. Der AG will es einführen, also seid ihr dennoch in der Mitbestimmung nach § 87 Abs 1 Satz 6.

Schließt mit dem AG eine BV diesbezüglich ab. Diese sollte dann gut formuliert werden. Wenn ihr da nicht so firm drin seid, hilft euch sicherlich die GEW! Andersrum gesagt: Wenn die GL sagtist, wirst du hier sicherlich auch zusätzliche Hilfe finden "wir wollen" und ihr sagt "wir wollen nciht" geht es in die Einigungsstelle, da bei einem MBR keine Einigung herrscht. Die Einführung werdet ihr nciht verhindern können, also verhandelt zum Wohle der AN mit dem AG. Sollte dieser euch aber über den Tisch ziehjen wollen damit, beschließt dass die Verhandlungen gescheitert sind.

An eurer Stelle würde ich dem AG mitteilen, dass er den Entwurf einer BV euch vorlegen soll. Wenn es dann soweit ist, wirst du auch hier sicherlich Hilfe finden.

Viel Erfolg DJ

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