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REFA-ZEIT-AUFNAHMEN

E
erich
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen, In der Abteilung, in der ich tätig bin, sind Refa-Aufnahmen angekündigt. Diese Aufnahmen sollen als sogenannte Richtwert-Aufnahmen erfolgen, um für zukünftige Kunden- Aufträge eine Kalkulationsgrundlage zu erarbeiten. Die zukünftigen Kunden bzw. Aufträge sind nicht bekannt! Die Aufnahmen sollen anonymisiert erfolgen.
So die offizielle Ansage der Chefs. Wir arbeiten seit 18 Jahren in der Abteilung Wareneingangskontrolle. Wir arbeiten nach eindeutigen schriftlichen Konzerninternen Vorgaben, DIN-Normen, diversen Gesetzen und nach Absprache mit fachlichen Vorgesetzten. Eine selbstständig Bearbeitung der Prüfaufträge ( Möbel, Elektrogeräte, wie Staubsauger, Mikrowellen ,Fernseher usw.) ist Voraussetzung für unsere Arbeit. In unseren gültigen Arbeitsverträgen ist keine Normarbeit oder Prämienzeitlohn vereinbart. Meine Fragen an Euch: Hat der BR ein Mitbestimmungsrecht oder unterliegt dies der unternehmerischen Entscheidung? Wenn ja,in welchem Umfang muss der BR informiert werden? Kann ich für meine Person diese Aufnahmen ablehnen?

Danke Erich

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Community-Antworten (2)

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gironimo

06.11.2015 um 16:41 Uhr

Einen umfassenden Informationsanspruch hat der BR allemal (§ 80 BetrVG). Der BR muss so umfassend informiert werden, dass er sich selbst ein Bild davon machen kann, ob die Rechte des BR tangiert werden.

Es klingt hervor, dass Du Zweifel daran hast, dass nicht doch Arbeitnehmerbeziehbare Daten erfasst werden. Also befragt denjenigen, der da Zeiten erfassen will und / oder stellt Euch mal einen halben Tag daneben.

Sprecht vorher mit Euren Kollegen und informiert sie darüber, dass sie während der Zeiterfassung streng nach den Vorgaben und gründlich arbeiten sollen. Oft ist es leider so, dass die Kollegen sich dann unter Druck fühlen und glauben besonders schnell arbeiten zu müssen.

G
Globus

06.11.2015 um 16:56 Uhr

Die erste Frage von mir wäre, wie Zeitaufnahme überhaupt statt finden soll...

Wie Gironimo schon sagte - nach 80 die Informationspflicht - und sehr wahrscheinlich nach 87,1,6 ein Mitbestimmungsrecht...

Ergo - auch wenn sich das doof anhört, würde ich das als BR das mit dem AG regeln wollen....

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