Moin zusammen,

In unserem Betrieb gibt es mehrere Ausbilder. Alles soweit auch sauber und geklärt.

Bisher haben die MA gerne die zusätzliche Aufgabe des Ausbildens übernommen. Jetzt ist es jedoch so, das eine Ausbilderin sagt, sie möchte das nicht mehr. Ich unterstütze ihre Gründe dafür auch, die Geschäftsleitung jedoch nicht

Wie ist denn da die rechtliche Lage? Grundsätzlich steht im Arbeitsvertrag nicht explizit, das sie auch ausbildende Tätigkeiten hat. Kann sie dann dazu verpflichtet werden im Rahmen des Arbeitsvertrages? Ist Ausbildung eine Aufgabe die der schwammigen Formulierung "andere zumutbare Aufgaben" unterliegt?

Kann also ein Mitarbeiter, vorausgesetzt er erfüllt die rechtlichen Anforderungen, zum Ausbilden "verdonnert" werden?