Informationsverweigerung über einen geplanten Werksaufbau im Ausland - ist der Arbeitgeber nach § 90 BetrVG zur Information verpflichtet?
Hallo,
wir haben letzte Woche eine Informationsveranstaltung über einen geplanten Werksaufbau im Ausland gehabt. Die Informationen fielen aber recht dürftig aus. Nähere Info´s werden uns vom AG verweigert. Ist der AG nicht laut § 90 BetrV verpflichtet uns alle Informationen, die wir darüber haben wollen mitzuteilen? Wäre das automatisch schon ein Verstoß gegen § 121?
Gruß Robin Hood
Community-Antworten (7)
07.07.2006 um 10:37 Uhr
Wer ist "wir"?
07.07.2006 um 10:43 Uhr
Eine Info-Veranstaltung der GL für den gesamten Betrieb!!!
07.07.2006 um 10:47 Uhr
Wieso kann ich Fragen nicht direkt antworten??? Es wird immer angezeigt, dass mein Nickname und Passwort nicht stimmt, ist aber korrekt!!!
07.07.2006 um 10:57 Uhr
Der AG ist nicht verpflichtet der Belegschaft detaillierte Informationen zu unternehmerischen Entscheidungen zu geben.
07.07.2006 um 11:00 Uhr
Der Belegschaft nicht, aber doch dem Betriebsrat???
07.07.2006 um 11:07 Uhr
"Wir" sind Betriebssrat!!!
07.07.2006 um 11:16 Uhr
Als Betriebsräte habt ihr ein Informationsrecht. Evtl. kommt hier auch § 111 Betr.VG in betracht.
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