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Informationsverweigerung über einen geplanten Werksaufbau im Ausland - ist der Arbeitgeber nach § 90 BetrVG zur Information verpflichtet?

R
robinhood
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben letzte Woche eine Informationsveranstaltung über einen geplanten Werksaufbau im Ausland gehabt. Die Informationen fielen aber recht dürftig aus. Nähere Info´s werden uns vom AG verweigert. Ist der AG nicht laut § 90 BetrV verpflichtet uns alle Informationen, die wir darüber haben wollen mitzuteilen? Wäre das automatisch schon ein Verstoß gegen § 121?

Gruß Robin Hood

2.69207

Community-Antworten (7)

RI
Ramses II

07.07.2006 um 10:37 Uhr

Wer ist "wir"?

R
robinhood

07.07.2006 um 10:43 Uhr

Eine Info-Veranstaltung der GL für den gesamten Betrieb!!!

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robinhood

07.07.2006 um 10:47 Uhr

Wieso kann ich Fragen nicht direkt antworten??? Es wird immer angezeigt, dass mein Nickname und Passwort nicht stimmt, ist aber korrekt!!!

RI
Ramses II

07.07.2006 um 10:57 Uhr

Der AG ist nicht verpflichtet der Belegschaft detaillierte Informationen zu unternehmerischen Entscheidungen zu geben.

R
robinhood

07.07.2006 um 11:00 Uhr

Der Belegschaft nicht, aber doch dem Betriebsrat???

R
robinhood

07.07.2006 um 11:07 Uhr

"Wir" sind Betriebssrat!!!

S
spider

07.07.2006 um 11:16 Uhr

Als Betriebsräte habt ihr ein Informationsrecht. Evtl. kommt hier auch § 111 Betr.VG in betracht.

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