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Anwesenheitsliste von jeder BR Sitzung an den AG?

EBM
Ein BR Mitglied
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen alle zusammen. Ich habe mal eine Frage: Darf der Arbeitgeber von jeder BR Sitzung eine Kopie der Anwesenheitsliste verlangen? Seit Beginn unserer BR Zeit war das nie ein Thema. Seit heute steht aber diese Forderung zur Debatte. Mit der Begründung, dass der AG Bescheid weis, ob auch ja kein BR Mitglied Stunden aufschreibt, die es nicht geleistet hat? Bin gespannt auf Eure Meinungen.

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Community-Antworten (3)

P
pit47

04.03.2009 um 10:24 Uhr

Hallo Ein BR Mitglied, nach § 30 BetrVG ist der AG vom Zeitpunkt der BR-Sitzung zu verständigen, damit er eine Vertretung der BR-Mitglieder organisieren kann. Außerdem sind die BR-Mitglieder gehalten mit dem zuständigen Vorgesetzten vom Verlassen der Arbeit und der Wiederaufnahme nach der Sitzung sich zu verständigen. Die Vorgesetzten können dann die teilnahme der BR-Mitglieder an der BR-Sitzung dem AG weitermelden.

K
Kriegsrat

04.03.2009 um 11:28 Uhr

@ ein br mitglied als ergänzung zu pit47 eine gesetzliche pflicht zur aushändigung der anwesenheitsliste an den AG existiert nicht, da sie bestandteil der niederschrift ist außer : § 34 (2) der arbeitgeber hat ein anrecht darauf, daß ihm der entsprechende teil der niederschrift abschriftlich auszuhändigen ist (weil er an diesem tagesordnungspunkt teilgenommen hat), dann ist ihm auch die anwesenheitsliste auszuhändigen, da gegen sie als bestandteil der niederschrift einwände erhoben werden können

die anwesenheitsliste dient aber keinesfalls als "anwesenheitsüberwachungsmittel" für den AG

RW
rainer w

04.03.2009 um 14:20 Uhr

Zeiten der BR Arbeit fallen nicht unters Arbeitszeitgesetz und schon gar nicht unter irgend einem Direktionsrecht des AG:

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