Hallo,

unsere Geschäftsführung behauptet, dass es Mitgliedern des Betriebsrates während der Arbeitszeit nicht gestattet ist, Kollegen für die Gewerkschaft anzuwerben. Es geht nicht darum, dass der Kollege (Montagebereich) extra zu einer Baustelle ist, um die Kollegen anzuwerben, sondern er hat Kollegen angesprochen, welche er getroffen hat. Unsere GF behauptet, dass dieses das Gleiche ist, als wenn er Mitglieder für einen Buchclub während der Arbeitszeit anwirbt.

Wer kann mir hierzu etwas sagen? Ich habe mir § 74 im Betriebsverfassungsgesetz angesehen, kann diese Info aber nicht eindeutig daraus ziehen.

Gruß

Dora