Befristeter Vertrag nach Probezeit?
Nach Ablauf der Probezeit von einem 1/2 Jahr soll ein Mitarbeiter eigentlich nicht übernommen werden. Um ihm noch eine Chance zu geben bzw. ihm die Möglichkeit zu geben einen neuen Arbeitsplatz zu suchen, möchte man ihm einen befristeten Vertrag anbieten. Das soll aber nicht OK sein. Wer kann mir genauere Info geben?
Community-Antworten (7)
03.03.2009 um 10:12 Uhr
War der Vertrag bisher befristet? Wenn ja, kann er natürlich weiterbefristet werden ohne Sachgrund. Wenn nein, wäre nur eine Sachgrundbefristung möglich.
03.03.2009 um 10:23 Uhr
Der Vertrag war unbefristet. Was bedeutet Sachgrundbefristung? Um zB ein bestimmtes Projekt zuende zu führen?
03.03.2009 um 10:31 Uhr
ja, z.B., oder Mutterschutzvertretung, oder im Anschluss an eine Ausbildung
03.03.2009 um 11:01 Uhr
@ neskia das geht aber nicht, auf einen unbefristeten Vertrag kann kein befristeter ohne Sachgrund folgen
03.03.2009 um 11:38 Uhr
Ich denke auch, das das eine Lösung sein kann. Dann muss eben ein Sachgrund gefunden werden, aber der Ma steht nicht auf der Straße. Danke
03.03.2009 um 15:59 Uhr
@ neskia du bist ganz schön hinterlistig, aber hast natürlich recht. So kann man den AG schön aufs Kreuz legen. Das geht aber nur einmal!
03.03.2009 um 17:08 Uhr
@all Leider habe ich das Urteil nciht mehr und finde es so auf die Schnelle nicht! Wurde hier aber schon mal von gesprochen, da allerdings ging es um eine Kündigung und der Kollege zitierte das Urteil über den 99er (was für die Frage nciht relevant war). Ich hatte mir den Link auch kopiert, da ich ihn durchaus interessant fand. Vielleicht hilft ja unser Urteilsucher - der ist doch da firm drin. Lange Rede kurzer Sinn: In dem Urteil ging es darum, dass der BR dem AG die Fehler bei einer Einstellung nach 99 mitteilen mußte. Es reicht also nciht zu sagen "tja AG selber schuld, wenn du es nciht besser weißt". Der BR muß auf die Fehler des AG hinweisen. Wie gesagt leider ist der Link irgendwie im Nirvana gelandet, so dass ich ihn nciht mehr finden kann...
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