Erstellt am 03.03.2009 um 09:12 Uhr von rolfo2
War der Vertrag bisher befristet?
Wenn ja, kann er natürlich weiterbefristet werden ohne Sachgrund.
Wenn nein, wäre nur eine Sachgrundbefristung möglich.
Erstellt am 03.03.2009 um 09:23 Uhr von ficus
Der Vertrag war unbefristet. Was bedeutet Sachgrundbefristung? Um zB ein bestimmtes Projekt zuende zu führen?
Erstellt am 03.03.2009 um 09:31 Uhr von rolfo2
ja, z.B., oder Mutterschutzvertretung, oder im Anschluss an eine Ausbildung
Erstellt am 03.03.2009 um 10:01 Uhr von rolfo2
@ neskia
das geht aber nicht, auf einen unbefristeten Vertrag kann kein befristeter ohne Sachgrund folgen
Erstellt am 03.03.2009 um 10:38 Uhr von ficus
Ich denke auch, das das eine Lösung sein kann. Dann muss eben ein Sachgrund gefunden werden, aber der Ma steht nicht auf der Straße. Danke
Erstellt am 03.03.2009 um 14:59 Uhr von rolfo2
@ neskia
du bist ganz schön hinterlistig, aber hast natürlich recht. So kann man den AG schön aufs Kreuz legen. Das geht aber nur einmal!
Erstellt am 03.03.2009 um 16:08 Uhr von DonJohnson
@all
Leider habe ich das Urteil nciht mehr und finde es so auf die Schnelle nicht! Wurde hier aber schon mal von gesprochen, da allerdings ging es um eine Kündigung und der Kollege zitierte das Urteil über den 99er (was für die Frage nciht relevant war). Ich hatte mir den Link auch kopiert, da ich ihn durchaus interessant fand. Vielleicht hilft ja unser Urteilsucher - der ist doch da firm drin.
Lange Rede kurzer Sinn: In dem Urteil ging es darum, dass der BR dem AG die Fehler bei einer Einstellung nach 99 mitteilen mußte. Es reicht also nciht zu sagen "tja AG selber schuld, wenn du es nciht besser weißt". Der BR muß auf die Fehler des AG hinweisen. Wie gesagt leider ist der Link irgendwie im Nirvana gelandet, so dass ich ihn nciht mehr finden kann...