Erstellt am 10.03.2020 um 13:54 Uhr von stehipp
Dann müsst ihr die Beschlüsse einfach exakt genug formulieren. Auch hier kann schon der Wortlaut des Briefes festgelegt werden.
Aber grundsätzlich sollte mal ausreichend Vertrauen in den BRV bestehen. Gilt übrigens für das ganze Gremium. Wenn ich mir innerhalb des BRs nicht mehr vertraue, hat man ein generelles Problem.
Kontrolliert es doch einfach regelmäßig. Wenn dann der Wortlaut der Schreiben von dem der Beschlüsse abweicht könnt ihr aktiv werden.
Erstellt am 10.03.2020 um 14:36 Uhr von Kratzbürste
Ansonsten könnt ihr ja auch im Nachgang noch einmal nachlesen, was er geschrieben hat. Siehe § 34 Abs.3 BetrVG
Erstellt am 10.03.2020 um 14:41 Uhr von nicoline
Betriebsrat LM
Ich gehe mal davon aus, dass auch bei euch mit dem PC gearbeitet wird.
https://lexetius.com/2009,2990
Jedes Mitglied des Betriebsrats verfügt nach § 34 Abs. 3 BetrVG über ein unabdingbares Recht, auf Datenträgern gespeicherte Dateien und E-Mails des Betriebsrats auf elektronischem Wege zu lesen.
BAG, Beschluss vom 12. 8. 2009 – 7 ABR 15/08 (lexetius.com/2009,2990)
Eine Anmerkung noch dazu:
Einen Brief im 100prozentigen Wortlaut in der Sitzung zu beschließen kann man machen, hält aber unnütz auf, meine Auffassung. Ein gewisses Maß an Vertrauen in den BRV sollte das Gremium schon haben. Andererseits finde ich aber auch, dass der BRV aus eigenem Antrieb heraus ein großes Interesse an Tranzparenz haben sollte.
Erstellt am 10.03.2020 um 15:48 Uhr von celestro
"Ansonsten könnt ihr ja auch im Nachgang noch einmal nachlesen, was er geschrieben hat. Siehe § 34 Abs.3 BetrVG"
Was soll das bringen, wenn man VORHER wissen will, was da raus gehen soll?
Erstellt am 11.03.2020 um 08:18 Uhr von rtjum
Zitat nicoline "Andererseits finde ich aber auch, dass der BRV aus eigenem Antrieb heraus ein großes Interesse an Tranzparenz haben sollte." -> genau das sehe ich auch so
Zitat celestro "Was soll das bringen, wenn man VORHER wissen will, was da raus gehen soll?" -> im Zusammenhang mit der Frage nicht wichtig denn der BRV will ja in der nächsten Eitzung nicht noch mal vorlesen
Erstellt am 11.03.2020 um 10:06 Uhr von §§Reiter
Da würde ich auch nicht mitspielen, jeden Schriftverkehr mit dem AG nochmal in der Sitzung verlesen würde dermaßen aufhalten und verzögern, dass ich schon fast sagen müsste, wir behindern uns selbst.
Allerdings hab ich durchaus Interesse an Transparenz, daher schicke ich alle Schreiben an den AG zuerst an alle BRM und erst am Folgetag an den AG. So hat jeder die Möglichkeit es vorher zu lesen und evtl. noch was anzumerken. Wenn es dann Unstimmigkeiten gibt, kann ich das Schreiben immer noch vorerst aussetzen und auf die TO der nächsten Sitzung setzen (kam nur in der Praxis noch nie vor).
Erstellt am 11.03.2020 um 11:19 Uhr von nicoline
Erstellt am 11.03.2020 um 11:51 Uhr von celestro
"im Zusammenhang mit der Frage nicht wichtig denn der BRV will ja in der nächsten Eitzung nicht noch mal vorlesen"
Ach ja?
"BRV will nicht die Schreiben an GL nochmal im BR verlesen bevor sie rausgehen"
bzw.
"Vorher finden Beschlüsse zu einem Thema statt und dann gehen die Schreiben 2 Tage später, ohne von den anderen BRM gelesen zu haben, raus an die GL."
Erstellt am 11.03.2020 um 13:31 Uhr von rtjum
"Ach ja"
Eben nachdem die Schreiben an den AG raus gegangen sind...