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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Pflichten des BR gegenüber der Personalabteilung

L
Lissy11
Mrz 2020 bearbeitet

Guten Morgen, wir haben in unserem Unternehmen das Problem, dass es derzeit zu vielen organisatorischen Änderungen im Betrieb kommt. Sämtliche Abteilungen werden zusammengelegt, neue Organigramme werden geschaffen, Beförderungen, neue Stellenbeschreibungen usw... Der BR bekommt dies leider nur zufällig mit. Muss der BR sich zuerst an die Personalabteilung wenden, oder kann er die betroffenen Abteilungen direkt kontaktieren? Es gab den Vorwurf seitens Personalchef, dass der BR sich immer zuerst, begründet laut BetrVG ( vertrauensvolle Zusammenarbeit),an die Personalabteilung zu wenden hätte und nicht an die betroffenen Abteilungsleiter oder Mitarbeiter. Stimmt das??

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Community-Antworten (6)

P
Pjöööng

10.03.2020 um 13:46 Uhr

"Der BR bekommt dies leider nur zufällig mit."

"Es gab den Vorwurf seitens Personalchef, dass der BR sich immer zuerst ... an die Personalabteilung zu wenden hätte"

Andersherum wird ein Schuh draus: Der Arbeitgeber hat sich bei Euch zu melden wenn er solche Dinge vor hat.

G
ganther

10.03.2020 um 14:24 Uhr

Pjöööng hat völlig recht: der AG ist hier in der Vorleistungspflicht. Eines ist aber auch klar: Ansprechpartner für den BR ist zunächst der AG und der wird meistens durch die Perso vertreten. Es kann niemand dem BR verbieten auch andere zu fragen, aber es braucht Euch dann niemand zu antworten

N
nicoline

10.03.2020 um 14:41 Uhr

Der BR bekommt dies leider nur zufällig mit. Tja, das ist nicht schön, liegt aber auch an euch. Fordert den AG auf, euch gem. Paragraph 80 Abs.2 zukünftig unaufgefordert RECHTZEITIG (also vor Durchführung irgend einer Maßnahme) und UMFASSEND zu informieren und kündigt rechtliche Schritte an, wenn dieses nicht geschieht. Es ist im Übrigen Aufgabe des BR und nicht des AG festzustellen, ob eine Mitbestimung vorliegt oder nicht. Grundsätzlich ist es so, dass der AG Ansprechpartner des BR ist, dennoch kann euch niemand verbieten, auch von Vorgesetzten und Mitarbeitern Informationen einzuholen.

S
stehipp

10.03.2020 um 14:49 Uhr

Lasst euch nicht verrückt machen. Der Ansprechpartner des BRs ist die Geschäftsleitung und nicht der Personalchef, dass schon mal vorweg. Vieles von dem Genannten ist wohl mitbestimmungspflichtig, oder zumindest habt ihr ein Informationsrecht VOR Umsetzung der Maßnahmen. Abgesehen davon lasse ich mir von einem Personalchef nicht verbieten wann ich als BR mit wem rede.

S
seehas

10.03.2020 um 17:26 Uhr

… und was die "vertrauensvolle Zusammenarbeit" angeht, die wurde dann ja wohl von der Geschäftsführung schon heftig torpediert.

N
nicoline

10.03.2020 um 21:20 Uhr

Der Ansprechpartner des BRs ist die Geschäftsleitung und nicht der Personalchef, dass schon mal vorweg. Das kommt ganz darauf an, welche Befugnisse dieser Person von der Geschäftsleitung übertragen wurden.

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