Betriebsratswahl-Kandidatur während Altersteilzeit
Hallo, ein Kollege der sich in Altersteilzeit befindet möchte sich bei der nächsten Wahl als Betriebsrat wählen lassen. Zudem Zeitpunkt der Wahl befindet sich der Kollege in der passiven Zeit muss also keine Arbeitsleistung erbringen. Wäre es rechtens wenn sich Kollege zur Wahl stellen würde?
Community-Antworten (2)
01.03.2009 um 18:58 Uhr
Nein!!!!!!!
01.03.2009 um 18:59 Uhr
@Grauer Wolf
Bezüglich der Frage, ob ein Arbeitnehmer, der sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindet, ein Amt als Arbeitnehmervertreter in einem gewählten Gremium sein kann, gibt es bereits eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung. Zu nennen sind hier das Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 25.10.2000 - Az: 18/00 = BAGE 96/163 und NZA 01/461; Beschluss vom 16.04.2003 - Az: 7 ABR 53/02 = BAGE 106/64 und NZA 03/1345), das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 15.05.2002 - Az: 6 P 18/01 = AP Nr. 1 zu § 10 LPVG NW) und der Verwaltungsgerichtshof München (Beschluss vom 14.11.2001- Az: 17 P 01.638 = VGHE BY 55/31 = DVBl 02/787).
In all diesen Entscheidungen ist unmissverständlich klargestellt, dass ein Arbeitnehmer, der sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindet, nicht mehr wahlberechtigt und damit nicht mehr wählbar ist.
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