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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mißtrauensvotum gegen BR-Mitglied

M
milumbe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, gegen ein BR-Mitglied wurde ein Mißtrauensvotum der MA gestellt. Sie wird gebeten zurückzutreten. Sie möchte nicht zurücktreten. Was und wie soll sie dies den MA mitteilen. Wer schon mal Erfahrung damit gemacht hat, schreibt bitte mal. Danke

10.515013

Community-Antworten (13)

K
Kölner

28.02.2009 um 21:31 Uhr

@milumbe Es sollte ja wohl eher zu fragen sein: Wie kann der BR den AN beibiegen, dass so ein Misstrauensvotum den ganzen BR betrifft und eine offene Diskussion erfordert?

N
nicoline

28.02.2009 um 21:55 Uhr

@milumbe Sie möchte nicht zurücktreten Das muß sie auch nicht. Und sie muß das den MA auch nicht mitteilen. Zu empfehlen ist, dass ihr euch mal ausführlich mit dem § 23 BetrVG und der Kommentierung dazu beschäftigt

Quelle: Wolfgang Däubler/Michael Kittner/Thomas Klebe/Peter Wedde (Hrsg.) Betriebsverfassungsgesetz / Kommentar für die Praxis

Ein derartiges Misstrauensvotum der Belegschaft könnte allerdings dem BR Veranlassung zum Rücktritt geben oder das BR-Mitglied veranlassen, sein Amt niederzulegen. Auch können Antragsberechtigte dadurch motiviert werden, einen entsprechenden Antrag beim ArbG zu stellen.

Antragsberechtigt (für einen Antrag auf Ausschluß des BRM vor dem Arbeitsgericht) sind ein Viertel der wahlberechtigten AN, der AG, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der BR.

K
Kölner

28.02.2009 um 22:25 Uhr

@nicoline Deine Zitate sind sicher richtig. Aber sind sie auch hilfreich?

Wer eine solche Frage mit diesem Inhalt stellt, muss sich m.E. mit der Funktion eines GREMIUMS viel intensiver befassen als mit den Veranlassungen, die man verspüren könnte, wenn man das Misstrauen als solches verstehen wollte...

N
nicoline

28.02.2009 um 22:37 Uhr

@Kölner über diese Antwort muß ich jetzt erstmal nachdenken, aber vorher sei noch gesagt, dass ich eigentlich mehr oder weniger zum Ausdruck bringen wollte, dass ich im Großen und Ganzen Deiner Meinung bin. Wieso das fehlgeschlagen ist..... grübel!

L
Liebelein

28.02.2009 um 22:57 Uhr

@ nicoline Das wundert mich,das dich das wundert

S
Schatz

28.02.2009 um 23:07 Uhr

Liebelein Erzähle doch bitte mal offen oder verdeckt, warum Dich das wundert. Danke

N
nicoline

28.02.2009 um 23:22 Uhr

Liebelein und Schatz Herzlich willkommen hier !

Nachtrag: @Liebelein Ach übrigens, ich vergaß zu erwähnen: an Kölners Antworten wundert mich überhaupt gar nichts mehr, das hab ich mir ganz schnell abgewöhnt, aber nachdenken wird ja wohl noch erlaubt sein?!?

I
Immie

01.03.2009 um 01:10 Uhr

@Schatz Entschuldige meine Neugierde, aber warum interessiert dich das jetzt?

RW
rainer w

01.03.2009 um 01:17 Uhr

Liebelein,Schatz- soll ich noch ne´n Strauß Blumen schicken?

DAH
Der alte Heini

01.03.2009 um 02:30 Uhr

milumbe Ein Misstrauensvotum der Belegschaft gegen ein Betriebsratsmitglied ist Quatsch und in der jetzigen wirtschaftlichen Situation äußerst dumm. Gerade jetzt, sollten die Wähler hinter "ihrem" Betriebsrat stehen,denn es könnte sein, dass diese Wähler plötzlich den Betriebsrat dringend benötigen, wenn um Kündigungen, Kurzarbeit, Sozialplan u.s.w., geht. Es könnte sein, dass dieser Betriebsrat sich für die"meckernde" Belegschaft" nicht mehr einsetzt, dann haben die Betroffenen, wenn es denn eventuell um o.g. Maßnahmen geht, ein erhebliches Problem.

Für ein Mißtrauensvotum der Belegschaft gegenüber dem BR gibt es keinerlei rechtliche Grundlage. Möglich ist ein Verfahren gem.§23 Abs.1 BetrVG in dem es heißt, mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Das heißt, ihr hättet nur die Möglichkeit über das Arbeitsgericht den Ausschluss eines Betriebsratsmitglied durchzusetzen, wenn grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten bewiesen werden kann. Übrigens: Wenn Zwei sich streiten freut sich der Dritte. In diesem Fall dürfte das der Arbeitgeber sein.

E
elfriede

01.03.2009 um 11:27 Uhr

Ist doch wohl nicht euer Ernst??

Der Betriebsrat ist eine "Vertretung" der Mitarbeiter und als solche Vertretung gewählt.

Wenn eine große Anzahl der Mitarbeiter das BR-Mitglied zum Rücktritt auffordert, wäre es für diesen angebracht, einmal über das nachzudenken, was er im Auftrag der Mitarbeiter getan hat oder tut.

Sollte er sich allerdings nur "falsch verstanden" fühlen, sollte er darüber nachdenken, ob eine BR-Tätigkeit dann das richtige für ihn ist. Man muss sich schon so ausdrücken, dass einen nicht große Teile der Mitarbeiter falsch verstehen.

P
pirat

01.03.2009 um 12:20 Uhr

@elfriede, aha..... "Der Betriebsrat ist eine "Vertretung" der Mitarbeiter und als solche Vertretung gewählt." da core!

Grenzwertig... Beispiel: Belegschaft und GL will täglich 12-14 Std arbeiten....welchen Handlungsspielraum hat das Gremium? Ich gebe Dir recht, manche unpopulären Entscheidungen muss der BR erklären. Damit aus "falsch verstanden" Transparenz wird...

M
milumbe

01.03.2009 um 20:59 Uhr

Hallo Elfriede, egal was der BR tut, die sind ständig am meckern und denken wir sind die Götter in Weiß. Eines unseres Gremiums macht unter der Belegschaft noch richtig Stimmung gegen den BR. Wir sind nun alle neu im BR und müssen uns da einarbeiten. Ich denke wir haben das mit ein paar kleinen Fehlern ganz gut auf die Reihe bekommen. Danke für Deine Meinung - Dir noch viel Spaß bei der Arbeit Milumbe

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