Erstellt am 28.02.2009 um 20:31 Uhr von Kölner
@milumbe
Es sollte ja wohl eher zu fragen sein:
Wie kann der BR den AN beibiegen, dass so ein Misstrauensvotum den ganzen BR betrifft und eine offene Diskussion erfordert?
Erstellt am 28.02.2009 um 20:55 Uhr von nicoline
@milumbe
*Sie möchte nicht zurücktreten*
Das muß sie auch nicht. Und sie muß das den MA auch nicht mitteilen. Zu empfehlen ist, dass ihr euch mal ausführlich mit dem § 23 BetrVG und der Kommentierung dazu beschäftigt
Quelle: Wolfgang Däubler/Michael Kittner/Thomas Klebe/Peter Wedde (Hrsg.)
Betriebsverfassungsgesetz / Kommentar für die Praxis
Ein derartiges Misstrauensvotum der Belegschaft könnte allerdings dem BR Veranlassung zum Rücktritt geben oder das BR-Mitglied veranlassen, sein Amt niederzulegen. Auch können Antragsberechtigte dadurch motiviert werden, einen entsprechenden Antrag beim ArbG zu stellen.
Antragsberechtigt (für einen Antrag auf Ausschluß des BRM ___vor dem Arbeitsgericht___) sind ein Viertel der wahlberechtigten AN, der AG, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der BR.
Erstellt am 28.02.2009 um 21:25 Uhr von Kölner
@nicoline
Deine Zitate sind sicher richtig.
Aber sind sie auch hilfreich?
Wer eine solche Frage mit diesem Inhalt stellt, muss sich m.E. mit der Funktion eines GREMIUMS viel intensiver befassen als mit den Veranlassungen, die man verspüren könnte, wenn man das Misstrauen als solches verstehen wollte...
Erstellt am 28.02.2009 um 21:37 Uhr von nicoline
@Kölner
über diese Antwort muß ich jetzt erstmal nachdenken, aber vorher sei noch gesagt, dass ich eigentlich mehr oder weniger zum Ausdruck bringen wollte, dass ich im Großen und Ganzen Deiner Meinung bin. Wieso das fehlgeschlagen ist..... grübel!
Erstellt am 28.02.2009 um 21:57 Uhr von Liebelein
@ nicoline
Das wundert mich,das dich das wundert
Erstellt am 28.02.2009 um 22:07 Uhr von Schatz
Liebelein
Erzähle doch bitte mal offen oder verdeckt, warum Dich das wundert. Danke
Erstellt am 28.02.2009 um 22:22 Uhr von nicoline
Liebelein und Schatz
Herzlich willkommen hier !
Nachtrag:
@Liebelein
Ach übrigens, ich vergaß zu erwähnen: an Kölners Antworten wundert mich überhaupt gar nichts mehr, das hab ich mir ganz schnell abgewöhnt, aber nachdenken wird ja wohl noch erlaubt sein?!?
Erstellt am 01.03.2009 um 00:10 Uhr von Immie
@Schatz
Entschuldige meine Neugierde, aber warum interessiert dich das jetzt?
Erstellt am 01.03.2009 um 00:17 Uhr von rainer w
Liebelein,Schatz- soll ich noch ne´n Strauß Blumen schicken?
Erstellt am 01.03.2009 um 01:30 Uhr von Der alte Heini
milumbe
Ein Misstrauensvotum der Belegschaft gegen ein Betriebsratsmitglied ist Quatsch und in der jetzigen wirtschaftlichen Situation äußerst dumm.
Gerade jetzt, sollten die Wähler hinter "ihrem" Betriebsrat stehen,denn es könnte sein, dass diese Wähler plötzlich den Betriebsrat dringend benötigen, wenn um Kündigungen, Kurzarbeit, Sozialplan u.s.w., geht.
Es könnte sein, dass dieser Betriebsrat sich für die"meckernde" Belegschaft" nicht mehr einsetzt, dann haben die Betroffenen, wenn es denn eventuell um o.g. Maßnahmen geht, ein erhebliches Problem.
Für ein Mißtrauensvotum der Belegschaft gegenüber dem BR gibt es keinerlei rechtliche Grundlage.
Möglich ist ein Verfahren gem.§23 Abs.1 BetrVG in dem es heißt,
mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen.
Das heißt, ihr hättet nur die Möglichkeit über das Arbeitsgericht den Ausschluss eines Betriebsratsmitglied durchzusetzen, wenn grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten bewiesen werden kann.
Übrigens:
Wenn Zwei sich streiten freut sich der Dritte. In diesem Fall dürfte das der Arbeitgeber sein.
Erstellt am 01.03.2009 um 10:27 Uhr von elfriede
Ist doch wohl nicht euer Ernst??
Der Betriebsrat ist eine "Vertretung" der Mitarbeiter und als solche Vertretung gewählt.
Wenn eine große Anzahl der Mitarbeiter das BR-Mitglied zum Rücktritt auffordert, wäre es für diesen angebracht, einmal über das nachzudenken, was er im Auftrag der Mitarbeiter getan hat oder tut.
Sollte er sich allerdings nur "falsch verstanden" fühlen, sollte er darüber nachdenken, ob eine BR-Tätigkeit dann das richtige für ihn ist. Man muss sich schon so ausdrücken, dass einen nicht große Teile der Mitarbeiter falsch verstehen.
Erstellt am 01.03.2009 um 11:20 Uhr von pirat
@elfriede,
aha.....
"Der Betriebsrat ist eine "Vertretung" der Mitarbeiter und als solche Vertretung gewählt." da core!
Grenzwertig...
Beispiel: Belegschaft und GL will täglich 12-14 Std arbeiten....welchen Handlungsspielraum hat das Gremium?
Ich gebe Dir recht, manche unpopulären Entscheidungen muss der BR erklären. Damit aus "falsch verstanden" Transparenz wird...
Erstellt am 01.03.2009 um 19:59 Uhr von milumbe
Hallo Elfriede, egal was der BR tut, die sind ständig am meckern und denken wir sind die Götter in Weiß. Eines unseres Gremiums macht unter der Belegschaft noch richtig Stimmung gegen den BR. Wir sind nun alle neu im BR und müssen uns da einarbeiten. Ich denke wir haben das mit ein paar kleinen Fehlern ganz gut auf die Reihe bekommen.
Danke für Deine Meinung - Dir noch viel Spaß bei der Arbeit
Milumbe