Hallo,
unsere GL teilt mit, dass sie einen Auszubildenden, der bereits abgemahnt wurde, fristlos zu entlassen.
Im Kündigungsschreiben, das ich schon einsehen konnte, stehen keine Angaben über Gründe der Kündigung.
Von der Berufsschule liegt mir ein Schreiben über mehrere Fehlverhalten des Schülers vor.
Unabhängig vom Ausgang der Befragung - hat der Azubi vorm Arbeitsgericht eine Chance,
wenn in der Kündigung keine Gründe angegeben werden?