@peanuts
Also ich denke, du hast mich nciht richtig verstanden...
*Wenn Du meinst, dass der AG die faire Chance verdient hat, noch eine Kündigung mit Benennung der Gründe hinterher schieben zu können, sollte man in der Tat so verfahren, wie von Dir beschrieben.*
Dazu schrieb ich:
"Außerordentlich kann nur gekündigt werden zwei Wochen nach bekannt werden der Verfehlung (beim AG). Ist diese Frist auch verstrichen - um so besser. Wie ihr also taktieren könnt, oder solltet, bleibt euch überlassen."
"Aus der Ferne betrachtet würde ich den AG darauf hinweisen, dass in der Kündigung keine Gründe benannt sind und er möge sich bitte diesbezüglich äußern. Noch findet also die Frist nicht statt. ..."
Hiermit zeigte ich einen anderen Weg - die zwei Wochen Frist verstreichen zu lassen - ob das taktisch günstig ist, sagte ich nciht. Ist aber erstmal ein Weg ohne dass der AZUBI Kündigungsschutzklage einreichen muß. Hier kann der BR als Gremium fungieren. Selbstverständlich wählte ich die Ausführung so, dass die Frist von 2 Wochen versteichen wird.
"Mit ein wenig Glück ist der Zeitraum von 2 Wochen dann vorrüber.
Wichtig ist aber, dass der Azubi jeden Tag zur Arbeit kommt und seine Arbeitskraft anbietet. "
Nochmal - würde ich dem AG die Möglichkeit geben vernünftig zu kündigen, hätte ich ja wohl diesen Weg nciht aufgezeigt, sondern einen anderen, oder? ;-)
*Und dass keine Anhörung erfolgt ist, wage ich ganz stark zu bezweifeln. Es steht geschrieben, dass die GL unter Vorlage des Kündigungsschreibens etc. informiert hat.*
Na, Peanuts, das sehe ich echt anders! Zitat: "Am Freitag wurde ihm die Kündigung überreicht. Ohne Br-Anhörung etc."
Aber ich sage weiterhin, so oder so sollte ein Anwalt hinzugezogen werden. Wie schon gesagt, könnte es aber für den weiteren Verlauf der Lehre sinnig sein, sich über meinen Weg zumindest Gedanken zu machen. Ein Richter könnte nämlich durchaus das Vertrauensverhältnis für zerrüttet erklären. Aber das nur am Rande. Wie gesagt, ich zeigte nur einen anderen Weg - ob der möglich ist, kann ich nicht beurteilen aus der ferne (wie schon gesagt). Dieser von mir gezeigte Weg schließt aber eine Kündigungsschutzklage nciht aus. Ein Anwalt kann da sicher mehr Licht ins Dunkelö bringen. Sollte der BR das aber so lösen können (auf dem von mir gezeigten Weg), also solte das möglich sein, ist es der elegantere Weg!
DJ