Erstellt am 27.02.2009 um 11:25 Uhr von DonJohnson
Schau mal bitte dort:
http://www.br-forum.de/index.php?purl=/showquestion.html&qid=27441&qpage=1&nav=search&theme=&keyword=19&wikiarticle=
Erstellt am 27.02.2009 um 11:47 Uhr von Gruss HG
Der Betriebsrat hat im Bereich der Arbeitszeitgestaltung Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG, also hinsichtlich der Gestaltung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage sowie hinsichtlich der vorübergehenden Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit, d.h. hinsichtlich Überstunden und Kurzarbeit.
Das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs.1 Nr. 2 BetrVG setzt einen kollektiven Tatbestand voraus. Ein Mitbestimmungsrecht besteht insoweit beispielsweise nicht, wenn die Arbeitszeit an Hand der persönlichen Wünsche und Bedürfnisse eines einzelnen Arbeitnehmers für diesen individuell geregelt wird. Liegt jedoch ein Mitbestimmungstatbestand vor, muss selbst dann, wenn die Veränderung der Arbeitsbedingungen ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde, bei der konkreten Veränderung das Mitbestimmungsrecht gewahrt werden.
Noch was zur Info.
Die Hauptanwendungsfälle für mitbestimmungspflichtige Tatbestände nach Nr. 3 sind im Wesentlichen Überstunden und Mehrarbeit, auch Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit zählen hierzu. Der Abbau von Überstunden und der Verzicht auf Kurzarbeit ist als Rückkehr zur Normalarbeitszeit nicht mitbestimmungspflichtig. Auch bezieht sich das Mitbestimmungsrecht nicht auf Entgeltregelungen, z.B. Überstundenzuschläge.
Erstellt am 27.02.2009 um 12:01 Uhr von Arbeitssicherheit
Bei der Arbeitszeitflexibilisierung ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG zu beachten. Es bezieht sich auf die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie auf die Anordnung von Überstunden und Kurzarbeit. Also das würde in deinem Fall nicht zutreffen der BR hat hier keine Mitbestimmungsrecht.
Gruss Hans
Erstellt am 27.02.2009 um 12:36 Uhr von Arbeitssicherheit
@ neskia
danke für dein Zusatz "Betriebsvereinbarung" gehört dazu.
Gruss HG
Erstellt am 27.02.2009 um 14:42 Uhr von Laffo
@"hans3237"
ich würde "deinen" BR mal auf § 80 Abs.2b BetrVG hinweisen!!!!
in unserer Firma haben wir dies mittels einer Regelungsabsprache geregelt.Die betroffenen Mitarbeiter können ihr Anliegen dem AG o. dem BR vorbringen und dieses wird dann,meistens in einer BA-Sitzung,zu 99,9999 % auch genehmigt.
Es ist z.B. möglich,aufgrund von Kinderbetreuung,insbesondere Alleinerziehender,nur früh,spät o. nacht jeweils für 1 Jahr zu arbeiten.Oder Pärchen in gleichen o entgegengesetzten Schichten zu beschäftigen.
Erstellt am 27.02.2009 um 16:04 Uhr von waschbär
@hans3237,
Es gibt die Option das , das du einiges im Arbeitsvertrag als "Einzehlperson" Verhandelst, allerdings ist das kein Persil schein UND ich möchte dich bitten vorher die Bedenken vom BR zu hören und dir des Risikos Bewust zu sein.
Grade beim Schichttausch...... Frage könnte es nicht sein das Du deine Schicht so haben willst das es komplett gegen die Bestehenden § geht? Dein Ag mag da nicht so das Problem mit haben .
Warum Nun ja im Schadendsfall ist deine Haftung 100 ig klar !
Ausserdem ist eine Kündigung in Spätern Zeiten schneller möglich oder meinst du das Du mit dem Argument Ich habe doch mit dem Einvderständiss des Ags meine Gesundheit ruiniert Besser darstehtst ? GGf wird dir das noch zum Verhängniss beim Antrag auf Rente oder Frührente.... Irgendwie haste du ja selber Schuld das deine Gesundheit früher im ArXX ist als andere deshalb würde ich auch nicht sagen das die Gemeinschaft davor Zahlen muss. !!!!!
Na sag mal ein Paar Zahlen, wegen diensttausch ! Verstoss gegen das ruhezeit Gesetz ? Überschreitung der Höchstarbeitszeit ? oder was ???
Ich sage es mal SO Du willst das WIR dir helfen DEINEM BR in den Rücken zu fallen.??
Es gibt sicher andere Ansätze um dir zu HELFEN, das HIER ist der Falsche weg.
DEIN AG spielt NUR mit DIR und will dir den BR madig machen. Ich kenne solche fälle, die Betreffenden(Abteiliungsleiter) Personen wurden vom AG Abgemahnt, nach dem ER vorm Arbeitsgericht erklären musste WARUM es der Führung nicht klar war das sie sich Strafbar durch ihre Aussagen machten.
Es war ein Langer weg, ein MA ging zum Anwalt und wollte den BR anbsetzen lassen,weil er klaubte das WIR falsch handeln, na ja nicht nur das er Geld Verlorren hat, nee Komischer weise wollte der Ag auch sein Zeitvertrag nicht Verängern, Der Ag hatte wohl auch etwas Bedenken da der AN sehr Revolotionär war und der hätte ja auch NOCH BR werden können !!
Und die moral von der Geschicht dem AG hinten Rein und dem BR vorm Buck rettet auch vor Entlasung nicht :-)))
(Wir waren übrigends so erschrocken über die NICHT verängerung, das wir ganz vergassen alles Lebendsnotwenige zu machen)