W.A.F. LogoSeminare

Ordentliche Kündigung - Wie nach § 99 BetrVG verhalten?

W
wertigo
Jan 2018 bearbeitet

Moin geballtes Fachwissen, unser Geschäftsführer möchte einem Mitarbeiter betriebsbedingt zum 30.04.2009 ordentlich kündigen. Der Mitarbeiter ist seit 2005 als Aushilfe eingestellt. Er wird im April 2009 das 70.Lebensjahr vollenden. Das heißt, das er bereits im Ruhestand ist. Seine Aushilfsstelle soll durch einen jüngeren ersetzt werden. Meine Frage: Wie soll ich mich nach § 99 BetrVG verhalten? Zumal ich die Notwendigkeit eines Ersatztes selbst sehe?

5.16404

Community-Antworten (4)

D
DonJohnson

27.02.2009 um 10:46 Uhr

Na wie soll die Kündigung denn betriebsbedingt stattfinden? Und was für einen Vertrag hat der zu kündgende?

P
paula

27.02.2009 um 15:32 Uhr

das sieht aber nicht nach einer betriebsbedingeten Kündigung aus sondern nach einer (unzulässigen) Austauschkündigung. Oder sprechen wir über verhaltensbedingte bzw personenbedingte Gründe?

D
DonJohnson

27.02.2009 um 15:36 Uhr

@paula Ist dir aufgefallen, dass wertigo schon lange nur Fragen über Kündigung hier rein schreibt? Die mit dem Azubi ist auch klasse...! In diesem Fall ist es aber doch klar: Moin geballtes Fachwissen, unser Geschäftsführer möchte einem Mitarbeiter betriebsbedingt zum 30.04.2009 ordentlich kündigen

P
Peanuts

28.02.2009 um 14:27 Uhr

Es ist doch völlig wurscht, ob dieser Kollege bereits Rente bezieht oder nicht.

Er hat seit 2005 einen Arbeitsvertrag, der augenscheinlich nicht befristet wurde. Wenn der AG eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen will, soll er das tun. Der Kollege hat aber durchaus gute Karten, eine Kündingsschutzklage gewinnen zu können. Das Stichwort "Austauschkündigung" wurde ja bereits geliefert.

"Ist dir aufgefallen, dass wertigo schon lange nur Fragen über Kündigung hier rein schreibt? "

Ist Dir auch schon aufgefallen, dass hier schon viel "dümmere" Fragen gestellt worden sind?

Nachtrag

"Wie soll ich mich nach § 99 BetrVG verhalten?"

Einen Widerspruch würde ich vermutlich nicht unbedingt formulieren wollen. Ansonsten, Bedenken äußern oder die Anhörungsfrist verstreichen lassen.

Ihre Antwort