Aufsichtsratstätigkeit Vergütung - Können wir unsere Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit im Aufsichtsrat behalten?
Hallo und Guten Morgen an Alle,
wir sind 4 Arbeitnehmer-Vertreter im Aufsichtsrat und haben folgende Fragen:
-
Können wir unsere Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit im Aufsichtsrat behalten?
-
Müssen wir es komplett versteuern?
-
gibt es irgendeinen Freibetrag den wir als Aufwand absetzen können?
Vielen Dank für die Antworten und noch einen schönen Tag.
Der-Orion
Community-Antworten (3)
27.02.2009 um 09:50 Uhr
@Der-Orion Wegen der Steuer schau mal hier http://www.geno-verband.de/pages/Beratung.66.341,aa=download&id=374
Behalten...bei uns wollte die Gewerkschaft sie einkassieren. Das ist allerdings schon ein paar Jahre her. Und da wir eh nichts bekommen habe ich mich damit nicht mehr beschäftigt.
27.02.2009 um 10:14 Uhr
@Der Orion
Wenn ihr in einer GEW seid, dann ist in der Satzung der GEW festgelegt, wieviel ihr von der Aufwandsentschädigung abführen "sollt". Eventuell gibt es sogar einen Grenzbetrag, wo ihr erst dann was abführen sollt, wenn dieser überschritten ist.
28.02.2009 um 00:55 Uhr
@ Der-Orion
Grundsätzlich gehört das Geld erst mal euch und ihr seit auch als Gewerkschaftsmitglieder nicht verpflichtet es anteilsmäßig an die Hans-Böckler-Stiftung (Gewerkschafsstiftung) abzuführen, außer ihr habt eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschrieben. Die Aufsichtsratsvergütung unterliegt der Einkommensteuerpflicht die ihr im Jahr nach erhalt der Vergütung in einem Formular für Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit angeben müßt. Eventuell fällt auch noch Umsatzsteuer an wenn die Umsatzgrenze von 17500 € im vorausgegangenen Kalenderjahr i.S. § 19 USTG überschritten wurde und im lfd. Kalenderjahr 50000 € überschreitet. Wegen eines Freibetrages kann ich dir leider keine Antwort geben da mein Steuerberater dieses gerade prüft.
ich hoffe das hilft euch ein bischen weiter
Gruß Asgard
Verwandte Themen
Arbeiten für den BR
ÄlterHallo Leute.! Ich habe eine Frage bezüglich Arbeitszeit in Sachen BR Arbeit. Ich habe speziele Fragen die mir nur ein Gewerkschaft Anwalt Beantworten kann. Es geht um Fragen bezüglich Tarifvert
Verwarnung durch BR nach Info an GF über Aufwandsentschädigung für BR
ÄlterHallo, ich versuche die Fakten mal so emotionslos wie möglich zu schildern. Bin seit ca. 12 Monaten Mitglied in einem neu gegründeten, 9 Köpfigen BR und gleichzeitig Vorgesetzter in einer Produkti
Aufwandsentschädigung Chef zahlt bei einer Silberhochzeit - Besteht ein Anrecht auf diese Art Aufwandsentschädigung?
ÄlterUnser Chef zahlt bei einer Silberhochzeit eine Aufwandsentschädigung von 180,00 Euro, wenn er dann auch zur Feier eingeladen worden ist. Kürzlich hatte ein MA ebenfalls Silberhochzeit, hat aber nicht
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
ÄlterGuten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
Aufwandsentschädigung für geleistete BR - Arbeit ( Sitzungen/ Wahlvorb. usw.) - wann muss die gezahlt werden?
ÄlterUnser Betriebsrat hat das Problem, dass der AG die Meinung vertritt, er kann die Aufwandsentschädigung von den BR-Sitzungen nur dann bezahlen, wenn die betreffenden Personen ( Frührente/ Erwerbsunfä