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Aufsichtsratstätigkeit Vergütung - Können wir unsere Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit im Aufsichtsrat behalten?

D
der-orion
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und Guten Morgen an Alle,

wir sind 4 Arbeitnehmer-Vertreter im Aufsichtsrat und haben folgende Fragen:

  • Können wir unsere Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit im Aufsichtsrat behalten?

  • Müssen wir es komplett versteuern?

  • gibt es irgendeinen Freibetrag den wir als Aufwand absetzen können?

Vielen Dank für die Antworten und noch einen schönen Tag.

Der-Orion

7.45803

Community-Antworten (3)

I
Immie

27.02.2009 um 09:50 Uhr

@Der-Orion Wegen der Steuer schau mal hier http://www.geno-verband.de/pages/Beratung.66.341,aa=download&id=374

Behalten...bei uns wollte die Gewerkschaft sie einkassieren. Das ist allerdings schon ein paar Jahre her. Und da wir eh nichts bekommen habe ich mich damit nicht mehr beschäftigt.

G
Galaxy

27.02.2009 um 10:14 Uhr

@Der Orion

Wenn ihr in einer GEW seid, dann ist in der Satzung der GEW festgelegt, wieviel ihr von der Aufwandsentschädigung abführen "sollt". Eventuell gibt es sogar einen Grenzbetrag, wo ihr erst dann was abführen sollt, wenn dieser überschritten ist.

A
Asgard

28.02.2009 um 00:55 Uhr

@ Der-Orion

Grundsätzlich gehört das Geld erst mal euch und ihr seit auch als Gewerkschaftsmitglieder nicht verpflichtet es anteilsmäßig an die Hans-Böckler-Stiftung (Gewerkschafsstiftung) abzuführen, außer ihr habt eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschrieben. Die Aufsichtsratsvergütung unterliegt der Einkommensteuerpflicht die ihr im Jahr nach erhalt der Vergütung in einem Formular für Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit angeben müßt. Eventuell fällt auch noch Umsatzsteuer an wenn die Umsatzgrenze von 17500 € im vorausgegangenen Kalenderjahr i.S. § 19 USTG überschritten wurde und im lfd. Kalenderjahr 50000 € überschreitet. Wegen eines Freibetrages kann ich dir leider keine Antwort geben da mein Steuerberater dieses gerade prüft.

ich hoffe das hilft euch ein bischen weiter

Gruß Asgard

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