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Befristeter Arbeitsvertrag Inhalte Rechte Pflichten - Was können wir hier genau tun?

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sommerblume1980
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir (ziemlich neuer BR) haben einen befristeten AV für eine Azubine erhalten, deren Abschlussprüfung am 30.01.2009 war. Keinerlei Kommentar seitens des AG. Heute,25.02. erhielten wir zur Sitzung einen befr. AV vorgelegt. Was können wir hier genau tun? Zustimmen? Wenn wir einen unbefristeten AV verlangen, kann es sein, dass dann ordentlich gekündigt wird, da wir auch schon Kurzarbeit fahren. Außerdem gibt es den Passus "die ersten 6 Monate sind Probezeit". Geht das? Azubine hat Bürokauffrau gelernt und bleibt in der gleichen Abteilung. DAnke für eure Hilfe. Gruß sommerblume1980

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Community-Antworten (1)

P
Peanuts

14.03.2009 um 20:04 Uhr

"Was können wir hier genau tun? Zustimmen? Wenn wir einen unbefristeten AV verlangen, kann es sein, dass dann ordentlich gekündigt wird,"

Der BR kann wohl kaum einen unbefristeten AV verlangen, aber als BR würde ich die Zustimmung verweigern, da eine Befristung IMMMER vor Antritt der Tätigkeit schriftlich vereinbart werden MUSS.

Zustimmen auf keinen Fall, eher die Frist verstreichen lassen.

"... kann es sein, dass dann ordentlich gekündigt wird, da wir auch schon Kurzarbeit fahren. "

Dann müsste der AG eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung aussprechen. Ob er das Fass tatsächlich aufmachen will, wage ich zu bezweifeln. Wenn der AG dann tatsächlich kündigen würde, könnte man gegen diese Kündigung einen sauber formulierten Widerspruch einlegen.

"Außerdem gibt es den Passus "die ersten 6 Monate sind Probezeit". Geht das? "

Grundsätzlich ja, wobei die 6 Monate etwas überdimensioniert sind. Aber der AG hat nicht viel davon, da die Ausbildung auf die Wartezeit Kü´schutzgesetz angerechnet wird und das Kü´schutzgesetz vollumfänglich greift.

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