Erstellt am 25.02.2009 um 07:51 Uhr von Mona-Lisa
@Ed,
der § 74 BetVG - Monatliche Besprechungen - gibt keine besonderen Vorschriften - was die Protokollführung anbelangt - vor.
Der AG (Personalchef?) kann kein Protokoll verlangen, es steht ihm frei, sich selbst eins anzufertigen. Der Sinn von diesen Besprechungen sind Probleme anzusprechen und - wenn möglich - auszudiskutieren. Es werden keine Beschlüsse gefasst und sie ersetzen auch keine BR-Sitzung.
Kommentierungen lesen! :-)
Erstellt am 25.02.2009 um 11:13 Uhr von didius
Bei uns wird schon aus eigenen Interessen protokolliert. Nur so sind mündliche Absprachen auch sauber dokumentiert. Da wir schreiben, haben auch wir die Formulierungsfreiheit. Wer schreibt, der bleibt.
Erstellt am 25.02.2009 um 11:24 Uhr von w-j-l
Ed,
ich würde es tun. Auch hier gilt der Grundsatz, wer schreibt - der bleibt!
Im Zweifelsfall muss dann die GL mit euch über Formulierungen in eurem Protokoll streiten, und nicht ihr mit ihm über sein Protokoll.
Grundsätzlich gilt dann aber auch hier: Wenn er mit Formulierungen in eurem Protokoll nicht einverstanden ist, dann müßt ihr es grundsätzlich nicht ändern, sondern nur seine Bemerkungen zu eurem Protokoll dazunehmen. Das hat den Vorteil, dass strittige Auffassungen erhalten bleiben.
Erstellt am 25.02.2009 um 17:03 Uhr von huwiel
@didius
@w-j-l
Ihr habt beide recht. Wir handhaben das auch so seit einiger Zeit.
Seit dem achtet der AG auf seine gegenüber uns gemachten Äusserungen