Erstellt am 20.02.2009 um 12:45 Uhr von Mona-Lisa
@Catweazle,
ein richtiger Hinweis unter 4 Augen würde dem Wahlvorstand die Möglichkeit geben, die Wahl abzubrechen und neu zu beginnen!
Mal abgesehen davon, dass eine Briefwahl nicht meine persönliche Stimmabgabe blockieren kann.....
Erstellt am 22.02.2009 um 22:48 Uhr von Der alte Heini
Catwaezle
das nur Briefwahl stattfindet, ist schon eine Begründung für eine Wahlanfechtung.
In allen Betriebsteile muss die Urnenwahl stattfinden. Die Briefwahl sollte die Ausnahme sein.
Wenn dann noch Listen mit nicht ausreichenden Stützunterschriften an der Wahl teilnehmen und der Hinweis auf neugegründete Unternehmen fehlt aber bei euch eine Rolle spielt, könnte man schon an eine nichtige Betriebsratswahl denken.