In einem Betrieb an 5 Standorten unseres Unternehmen wird gewählt. Alle Betriebsteile sind maximal 35 km voneinander entfernt. Der Wahlvorstand hat Briefwahl beschlossen ohne die Möglichkeit der persönlichen Stimmabgabe. Es sind zwar einige MA im Außendienst tätig aber niemals den ganzen Tag. Alle könnten ihre Stimme persönlich abgeben. Im Wahlausschreiben wurde auch die Anzahl der erforderlichen Stützunterschriften zu niedrig angegeben und der Hinweis, dass die 6-monatige Betriebszughörigkeit für neugegründete Unternehmen nicht gilt, fehlt ganz. Ich vermute, dass die Wahl anfechtbar ist. Die Frage ist, ob die Kollegen die Wahl abwarten oder Vorfeld aktiv werden können oder sollten.