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Zustimmung des Chefs - bei Gästen einer Betriebsversammlung?

C
Cosige
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag. Wir als Betriebsrat haben ordnungsgemäß eine Betriebsversammlung einberufen. Unter anderem haben wir ein Mitglied unsere zuständigen Gewerkschaft eingeladen. Nun kam der Geschäftsführer zu uns und sagte wir dürften nur Gäste einladen denen er auch mit zugestimmt hat. Kann mir jemand diesbezüglich jemand helfen da ich im BetrVG noch nichts konkretes gefunden habe.

Danke im voraus

6.40904

Community-Antworten (4)

P
pit47

19.02.2009 um 12:59 Uhr

Hallo Cosige, nach § 42 BetrVG ist die Betriebsversammlung nicht öffentlich, aber Vertreter der Gewerkschaft und des Arbeitgebers haben ein Teilnahmerecht. Andere Personen können vom BR zu speziellen Tagesordnungspunkten eingeladen werden. Der AG hat bei diesen Einladungen kein Mitspracherecht. (siehe auch Kommentar Däubler/Kittner/Klebe zum § 42 BetrVG ab Rn 4).

W
w-j-l

19.02.2009 um 15:07 Uhr

Cosige, "....da ich im BetrVG noch nichts konkretes gefunden habe."

Dann hast Du aber auch nicht gesucht.

Es steht genau an der zu erwartenden Stelle: BetrVG 2. Teil, 4.(Betriebsversammlung) Abschnitt, § 46

Dort steht nichts von einer Zustimmung des AGs, und das "Hausrecht" bei der Betriebsversammlung liegt beim BR.

PS
Peter Sicher

21.02.2009 um 00:45 Uhr

Der BR hat das Hausrecht und damit auch zu bestimmen wer an der Versammlung teilnemmen kann. Im Notfall kann der Gewerkschaftsvertreter mit Hilfe der Ordnungsbehörden ( Polizei) sich Zutritt erzwingen. Soll schon vorgekommen sein. Die Leute der Gewerkschaften wissen aber wie sie zu handeln haben.

W
w-j-l

22.02.2009 um 13:33 Uhr

@Peter Sicher,

"Der BR hat das Hausrecht und damit auch zu bestimmen wer an der Versammlung teilnemmen kann."

Auch Du solltest mal die §§ 42 bis 46 (incl. Kommentar) genau lesen. So uneingeschränkt wie Du es schreibst, stimmt es einfach nicht, es sein denn, Du hast damit nur die Gewerkschaftsvertreter gemeint.

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