Einmischung der Gewerkschaft in BR-Arbeit??
Hallo zusammen, in unserem BR hat der BRV vorgeschlagen, einen Vertreter der Gewerkschaft erstmals zu einer Beratung einzuladen. (Ohne bestimmtes Thema) Keiner vom Gremium ist in einer Gewerkschaft Mitglied. In der Belegschaft selbst gibt es wohl Mitglieder verschiedener Gewerkschaften (Zahl und Art unbekannt) - Ist das dann überhaupt sinnvoll? Welche Gewerkschaft soll dann eingeladen werden? Ein Teil der Betriebsratsmitglieder hegt die Befürchtung, mit dieser Einladung würde dieser Gewerkschaft dann Tür und Tor geöffnet und sie würde sich in die eigene BR-Arbeit unangenehm aber unwiederbringlich einmischen. Wie ist Eure Erfahrung?
Viele Grüsse azraela
Community-Antworten (10)
02.03.2020 um 22:52 Uhr
Wir haben bei uns nur 1 Gewerkschaft. Die hat sich nie in die BR-Arbeit eingemischt, aber auf den Betriebsversammlungen hat praktisch immer jemand von Ihnen was gesagt. Ging einigen schon ziemlich auf den Senkel.
02.03.2020 um 23:09 Uhr
@ azraela Um es vorweg zu nehmen, eine GEW darf und kann sich gar nicht in die BR arbeit einmischen. Solltet ihr eine GEW einladen, macht auf einer Sitzung einen Top: Gespräche mit GEW danach macht ihr ohne GEW eure normale Sitzung weiter. Wenn ihr nicht wisst welche GEW würde ich empfehlen: Seit ihr Metaller dann IGM Ist was mit Lebensmittel NGG usw Müsst ihr aber selber wissen.
03.03.2020 um 08:27 Uhr
Könnte mir BR Arbeit ohne GEW gar nicht vorstellen. Die helfen, wenn es fragen zum Tarif gibt usw. Im Idealfall geht es Hand in Hand. Habe auch noch nicht erlebt, dass die sich in BR Arbeit eingemischt hätten.
03.03.2020 um 09:27 Uhr
Ich kann mir BR-Arbeit ohne Gewerkschaft wunderbar vorstellen. Praktizieren wir seit Jahren. Von denen hat sich auch nie jemand mal gemeldet, scheint also auch Seitens der GEW kein Bedarf zu bestehen. Ich würde darüber erstmal im Gremium abstimmen, ob man einen Vertreter der GEW einladen soll, damit er sich mal "vorstellen" und seinen "Mehrwert" für die BR-Arbeit präsentieren kann. Aus meiner Sicht gibt es keine Notwendigkeit, dass er bei der ganzen Sitzung dabei sein muss.
03.03.2020 um 09:36 Uhr
Wir haben ein super Verhältnis mit unserem Gewerkschaftssekretär sowie der Verdi im allgemeinen. Bei Fragen zum BetrVG/Arbeitsrecht haben die immer ein offenes Ohr. Und wer macht den die Tarifverträge sowie Tarifverhandlungen mit dem Arbeitgeberverband? Richtig die Gewerkschaft. Die Verhandeln nämlich und lassen nicht den kleinen Arbeitnehmer der sich nicht so gut verkaufen kann alleine im Regen stehen.
03.03.2020 um 10:08 Uhr
azraela auch für diese Situation hat das BetrVG einen Paragraphen, der BRV kann also nicht mal eben so einen Gewerkschafter in die Sitzung einladen.
Betriebsverfassungsgesetz § 31 Teilnahme der Gewerkschaften
Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder des Betriebsrats kann ein Beauftragter einer im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaft an den Sitzungen beratend teilnehmen; in diesem Fall sind der Zeitpunkt der Sitzung und die Tagesordnung der Gewerkschaft rechtzeitig mitzuteilen.
03.03.2020 um 10:17 Uhr
Eine Gewerkschaft macht keine BR Arbeit. Wenn nicht mal bekannt ist ob es überhaupt Mitglieder der Gewerkschaft XY gibt macht eine Einladung wenig Sinn. Das Ziel der Gewerkschaft wird es sein Mitglieder zu bekommen und langfristig Tarifverträge abzuschließen bzw. bessere Verhandlungspositionen zu haben.
03.03.2020 um 11:15 Uhr
Wieso hat man Angst vor der Gewerkschaft? Weil man Gewerkschaften nicht kennt? weil sie einem unbekannt sind? Dann sollte man sich informieren und was ist dazu besser geeignet als jemanden von der Gewerkschaft einzuladen? Dann hört man sich das an - wägt ab - holt sich mehr Info's und vielleicht entscheidet man sich dann dafür oder dagegen.
Und Gewerkschaft ersetzt NIEMALS den BR.
Der AG holt sich doch auch Hilfe - von Sachverständigen, RA, Beratungsgesellschaften oder auch dem Arbeitgeberverband. Und was hat (soll) der BR dagegensetzen. ja genau - Sachverständige, RA, oder auch die Gewerkschaft.
Unterstützung ist hier das Stichwort nicht Übernahme oder Einmischung!
03.03.2020 um 12:59 Uhr
§ 2:Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber
(1) Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.
(2) Zur Wahrnehmung der in diesem Gesetz genannten Aufgaben und Befugnisse der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ist deren Beauftragten nach Unterrichtung des Arbeitgebers oder seines Vertreters Zugang zum Betrieb zu gewähren, soweit dem nicht unumgängliche Notwendigkeiten des Betriebsablaufs, zwingende Sicherheitsvorschriften oder der Schutz von Betriebsgeheimnissen entgegenstehen.
(3) Die Aufgaben der Gewerkschaften und der Vereinigungen der Arbeitgeber, insbesondere die Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder, werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
03.03.2020 um 14:07 Uhr
Ich war lange Jahre Mitglied einer Gewerkschaft. Ursprünglich eigentlich aus Überzeugung. Jetzt habe ich meine Kündigung geschrieben. Auch aus Überzeugung. Irgendwie hab ich das Gefühl, dass es nur noch um Mitgliederwerbung und politische Agitation geht statt tatsächlich um Arbeitnehmerrechte. Und JA, die allermeisten Gewerkschaften versuchen Einfluss zu nehmen und auf irgendeine Art und Weise Stimmung im Betrieb zu machen, denn nur so können Mitglieder gewonnen werden. Ich sehe das inzwischen äußerst kritisch...
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