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Befristete Verträge

QA
QU AO
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen/innen, ich benötige Eure Hilfe.

Wer kann mir sagen ob es bestimmte Regelungen gibt, bei auslaufenden besfristeten Verträgen. z.B. Vertrag läuft ab, Arbeitnehmer sucht eine neue Stelle. Hat der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer gewisse Zeit (während der Arbeitszeit) für die Suche eines neuen Jobs zur Verfügung zu stellen?

4.05503

Community-Antworten (3)

P
pit47

19.02.2009 um 12:03 Uhr

Hallo QU AO, es sollte der § 629 BGB zur Wirkung kommen.

W
w-j-l

19.02.2009 um 12:13 Uhr

QU AO,

siehe pit47, und das nicht nur "(während der Arbeitszeit)", sondern auch noch bezahlt.

Ausnahme: Teilzeitbeschäftigte.

N
nicoline

19.02.2009 um 13:17 Uhr

QU AO aber, beachten: Weitere Voraussetzung ist das Freizeitverlangen des Arbeitnehmers, denn die Freizeit zur Stellensuche wird nur bei rechtzeitigem Ersuchen des Arbeitnehmers ermöglicht. Der Arbeitnehmer muss das Freizeitverlangen so rechtzeitig stellen, dass sich der Arbeitgeber darauf einstellen kann, um eine Störung des Betriebsablaufs zu vermeiden. Der Arbeitnehmer darf sich die Freizeit insbesondere nicht eigenmächtig nehmen. Das Freizeitverlangen muss dem Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses dienen. In diesem Sinne sind etwa das Aufsuchen eines neuen Arbeitgebers, des Arbeitsamtes oder einer gewerblichen Arbeitsvermittlung umfasst.

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