Einführung eines öffentlichen Kalenders - zustimmungspflichtig?
Der AG richtet einen für alle einsehbaren öffentlichen Kalender ein, um der Zentrale und Vorgesetzen die Möglichkeit zu geben, die Termine der Aussendienstmitarbeiter einzusehen und zu koordinieren. Ist die Einführung eines solchen Systems zustimmungspflichtig?
Community-Antworten (1)
19.02.2009 um 11:15 Uhr
Ja, ist es. Schau Dir mal § 87 (1) Nr. 6 BetrVG an.
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