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Einführung eines öffentlichen Kalenders - zustimmungspflichtig?

A
altweiber09
Jan 2018 bearbeitet

Der AG richtet einen für alle einsehbaren öffentlichen Kalender ein, um der Zentrale und Vorgesetzen die Möglichkeit zu geben, die Termine der Aussendienstmitarbeiter einzusehen und zu koordinieren. Ist die Einführung eines solchen Systems zustimmungspflichtig?

5.25401

Community-Antworten (1)

W
w-j-l

19.02.2009 um 11:15 Uhr

Ja, ist es. Schau Dir mal § 87 (1) Nr. 6 BetrVG an.

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