W.A.F. LogoSeminare

Betriebsausschuss bei Heimarbeit beschlussfähig?

A
Aleksander
Mrz 2020 bearbeitet

Guten Abend, unser Betriebsausschuss hat auch die Aufgaben des Personalausschusses übernommen und stimmt über Einstellungen etc. ab. Nun ist wegen der Corona-Infektionen damit zu rechnen, dass der BA demnächst nicht mehr beschlussfähig ist, da 3 von 5 Mitgliedern über 55 Jahre alt sind und damit zu der Gruppe von MA gehören, die aus Vorsorgegründen Heimarbeit machen sollen. 2 Wochen (oder mehr) ohne Beschlüsse zu Einstellungen etc., ganz zu schweigen von schlimmeren Sachen, sind aber eigentlich nicht zu machen. Laut Fitting sind Beschlüsse des BA im Umlaufverfahren nicht statthaft. Habt Ihr eine Idee, wie wir damit umgehen sollen? Vielen Dank und einen schönen Abend!

28207

Community-Antworten (7)

C
celestro

01.03.2020 um 21:36 Uhr

Sie sollen aus Vorsorgegründen zu Hause bleiben. Aber für eine Sitzung kann man ja trotzdem ins BR-Büro kommen und dann wieder die Firma verlassen.

Wäre jedenfalls meine spontane Idee.

B
BRHamburg

02.03.2020 um 04:50 Uhr

Ich weiss nicht wie gut euer Verhältnis zu eurem AG ist. Wenn es gut ist, würde ich sagen : Wo kein Kläger ist....

E
Erbsenzähler

02.03.2020 um 08:49 Uhr

Die Angst vor Corona macht mehr Krank als der Virus selber!

Wenn es wirklich der Fall sein sollte, wer sagt denn, dass die Sitzung in der Firma stattfinden soll? Man kann doch einen alternativen Sitzungsraum finden.

C
celestro

02.03.2020 um 09:19 Uhr

Wofür denn einen Sitzungsraum außerhalb der Firma? Vielleicht in einem Bürokomplex mit noch mehr Mitarbeitern, als in der ganzen hier genannten Firma? Sorry, aber so ein Mumpitz!

O
Oberlicht

03.03.2020 um 15:31 Uhr

Wurden denn keine Ersatzmitglieder in den Betriebs-/Personalausschuss gewählt? Falls ja, würde ich das jetzt mal noch schnell nachholen, unabhängig von der vorsorglichen Quarantäne.

P
Pjöööng

03.03.2020 um 16:12 Uhr

Ich wage zu bezweifeln dass diese BRM rechtlich verhindert sind.

D
DummerHund

03.03.2020 um 16:56 Uhr

Ich denke mal, nur wenn für alle MA diese Kriterien erfüllt sind, wäre die BRM´s rechtlich verhindert. https://www.t-online.de/finanzen/boerse/news/id_87447284/bekomme-ich-als-arbeitnehmer-in-corona-quarantaene-weiter-lohn-.html

Ihre Antwort