Erstellt am 22.02.2012 um 11:26 Uhr von Alina
Hallo, ich habe in einem Seminar der W.A.F. gelernt, dass man durchauchs bis zu x Tage zu Hause bleiben kann, schau mal bitte im BGB §612 oder so nach, da ist es beschrieben
Erstellt am 22.02.2012 um 12:37 Uhr von Lernender
@Alina
§ 612 BGB????
@Gottfried
ihr könnt das Gespräch mit dem AG suchen, vielleicht findet ihr einen Konsens. Ich sehe keine Chance die Heimarbeit zu erzwingen.
Aber mal hören was die anderen sagen.
Erstellt am 22.02.2012 um 12:38 Uhr von Ulrik
"Anderen Mitarbeitern wird auch Heimarbeit genehmigt.."
Unter welchem sozialen Hitnergrund machen denn diese MA Heimarbeit?
Der von euch angesprochene Kollege muß ein krankens Familienmitglied pflegen. Sprich, er muß zeit dafür aufwenden, die er sonst mit arbeiten verbracht hätte.
Von daher wäre die Frage, wie will der kollege sicherstellen, daß er Arbeiten, die für 8 Stunden pro tag ausgelegt sind, auch von zu hause bewerkstelligt?
Das Interesse des AG ist durchaus nachvollziehbar.
Seit dem 01.01. gibt es gerade hierzu übrigens eine Neuerung im Pflegezeitgesetz.
Erstellt am 22.02.2012 um 15:22 Uhr von Streikposten
Alina
was Du da schreibts wird dem Betroffenen nicht helfen, denn da geht es um unbetahlte Freistellung
Erstellt am 22.02.2012 um 15:39 Uhr von Gottfried
Um etwas genauer zu sein:
Die Kollegin muss bei Ihrem Familienmitglied vor allem anwesend sein. Sie spart zwei Stunden Fahrzeit für den Weg zur Arbeit und zurück ein. Eine Beeinträchtigung der Arbeit liegt dadurch nicht vor.
Wir haben Ihr ein persönliches Gespräch mit der GF angeraten.
Dennoch interessiert uns die generelle Frage: Gibt es trotz Weisungsrechts des AG einen Anspruch auf Gleichberechtigung auf die Möglichkeit zur Heimarbeit? Zuletzt gab es einige Urteile nach dem Motto "Wenn einige Mitarbeiter auf Arbeit im Internet surfen dürfen, muss es allen erlaubt werden". Gilt das auch für Heimarbeit?
Erstellt am 22.02.2012 um 15:45 Uhr von Lernender
@Streikposten
:::::::Alina
was Du da schreibts wird dem Betroffenen nicht helfen, denn da geht es um unbetahlte Freistellung:::::::::::::
612 BGB ????????????????????
Erstellt am 22.02.2012 um 16:51 Uhr von gironimo
Der BR kann vermittelnd eingreifen (problematisch ist eher der Punkt, dass schnell eine Lösung her muss)
Mit dem AG wäre z.B. zu diskutieren:
- Gleichbehandlungsgrundsatz bei unterschiedlicher Behandlung von Heimarbeit
- Abläufe bei einer Beschwerde der Kollegin beim BR, wenn kein Rechtsanspruch besteht (Einigungsstelle)
Greift vielleicht auch das Pflegezeitgesetz?