Hallo,

eine Kollegin muss für unbestimmte Zeit ein krankes Familienmitglied pflegen und bat darum, zwei Tage daheim arbeiten zu können. Das ist technisch problemlos möglich. Die GF will ihr aber nur Teilzeitarbeit zugestehen.
In einer anderen Abteilung wird bestimmten Mitarbeitern die Heimarbeit genehmigt. In der Abteilung der Kollegin gab es eine Mitarbeiterin, die komplett daheim arbeitete, aber inzwischen nicht mehr im Betrieb ist.
Die GF hat zwar ein Weisungsrecht bezüglich des Arbeitsplatzes, aber wie sieht es mit der Gleichberechtigung der Arbeitnehmer aus? Kann die GF einzelnen Mitarbeitern die Heimarbeit gewähren und anderen nicht - auch wenn es sich um verschiedene Abteilungen handelt?

Wir sind für jeden Hinweis dankbar!
Gottfried