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Keine Heimarbeit für Angehörigenpflege gestattet

G
Gottfried
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

eine Kollegin muss für unbestimmte Zeit ein krankes Familienmitglied pflegen und bat darum, zwei Tage daheim arbeiten zu können. Das ist technisch problemlos möglich. Die GF will ihr aber nur Teilzeitarbeit zugestehen. In einer anderen Abteilung wird bestimmten Mitarbeitern die Heimarbeit genehmigt. In der Abteilung der Kollegin gab es eine Mitarbeiterin, die komplett daheim arbeitete, aber inzwischen nicht mehr im Betrieb ist. Die GF hat zwar ein Weisungsrecht bezüglich des Arbeitsplatzes, aber wie sieht es mit der Gleichberechtigung der Arbeitnehmer aus? Kann die GF einzelnen Mitarbeitern die Heimarbeit gewähren und anderen nicht - auch wenn es sich um verschiedene Abteilungen handelt?

Wir sind für jeden Hinweis dankbar! Gottfried

1.33007

Community-Antworten (7)

A
Alina

22.02.2012 um 12:26 Uhr

Hallo, ich habe in einem Seminar der W.A.F. gelernt, dass man durchauchs bis zu x Tage zu Hause bleiben kann, schau mal bitte im BGB §612 oder so nach, da ist es beschrieben

L
Lernender

22.02.2012 um 13:37 Uhr

@Alina § 612 BGB????

@Gottfried

ihr könnt das Gespräch mit dem AG suchen, vielleicht findet ihr einen Konsens. Ich sehe keine Chance die Heimarbeit zu erzwingen.

Aber mal hören was die anderen sagen.

U
Ulrik

22.02.2012 um 13:38 Uhr

"Anderen Mitarbeitern wird auch Heimarbeit genehmigt.." Unter welchem sozialen Hitnergrund machen denn diese MA Heimarbeit?

Der von euch angesprochene Kollege muß ein krankens Familienmitglied pflegen. Sprich, er muß zeit dafür aufwenden, die er sonst mit arbeiten verbracht hätte. Von daher wäre die Frage, wie will der kollege sicherstellen, daß er Arbeiten, die für 8 Stunden pro tag ausgelegt sind, auch von zu hause bewerkstelligt? Das Interesse des AG ist durchaus nachvollziehbar.

Seit dem 01.01. gibt es gerade hierzu übrigens eine Neuerung im Pflegezeitgesetz.

S
Streikposten

22.02.2012 um 16:22 Uhr

Alina

was Du da schreibts wird dem Betroffenen nicht helfen, denn da geht es um unbetahlte Freistellung

G
Gottfried

22.02.2012 um 16:39 Uhr

Um etwas genauer zu sein: Die Kollegin muss bei Ihrem Familienmitglied vor allem anwesend sein. Sie spart zwei Stunden Fahrzeit für den Weg zur Arbeit und zurück ein. Eine Beeinträchtigung der Arbeit liegt dadurch nicht vor. Wir haben Ihr ein persönliches Gespräch mit der GF angeraten. Dennoch interessiert uns die generelle Frage: Gibt es trotz Weisungsrechts des AG einen Anspruch auf Gleichberechtigung auf die Möglichkeit zur Heimarbeit? Zuletzt gab es einige Urteile nach dem Motto "Wenn einige Mitarbeiter auf Arbeit im Internet surfen dürfen, muss es allen erlaubt werden". Gilt das auch für Heimarbeit?

L
Lernender

22.02.2012 um 16:45 Uhr

@Streikposten

:::::::Alina

was Du da schreibts wird dem Betroffenen nicht helfen, denn da geht es um unbetahlte Freistellung:::::::::::::

612 BGB ????????????????????

G
gironimo

22.02.2012 um 17:51 Uhr

Der BR kann vermittelnd eingreifen (problematisch ist eher der Punkt, dass schnell eine Lösung her muss)

Mit dem AG wäre z.B. zu diskutieren:

  • Gleichbehandlungsgrundsatz bei unterschiedlicher Behandlung von Heimarbeit
  • Abläufe bei einer Beschwerde der Kollegin beim BR, wenn kein Rechtsanspruch besteht (Einigungsstelle)

Greift vielleicht auch das Pflegezeitgesetz?

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