Erstellt am 17.02.2009 um 16:03 Uhr von DonJohnson
@marco
Schau dir mal diesen kleinen Film an - da wird es m. E. gut beschrieben...
http://www.br-in-aktion.de/seminar/index.php
Viel Erfolg auf dem Seminar
Erstellt am 17.02.2009 um 16:19 Uhr von rolfo2
nein, muss er nicht weil nicht betriebsbedingt, sondern betriebsratsbedingt
Erstellt am 17.02.2009 um 16:20 Uhr von kriegsrat
Auch das Bundesarbeitsgericht hatte bisher Reisezeiten nur dann als vergütungspflichtig angesehen, wenn während der Reise tatsächlich gearbeitet wurde oder der Arbeitgeber die Anreise mit dem PKW vorschrieb, so dass “gelenkt” werden musste.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im SIMAP Urteil zum Bereitschaftsdienst allerdings auch bemerkt, dass Arbeitszeit immer dann vorläge, wenn der Arbeitnehmer den Aufenthaltsort nicht selbst bestimmen könne. Das ist bei einer Reise natürlich ebenfalls der Fall. Es bleibt also offen, wie der EuGH dies bei Reisezeiten sehen würde.
http://blog.juracity.de/2006-07-13/reisezeit-gleich-arbeitszeit-gehalt-in-bus-bahn-und-flieger.html
Erstellt am 17.02.2009 um 16:27 Uhr von nicoline
*wie der EuGH dies bei Reisezeiten sehen würde*
.........wenn denn mal jemand klagen würde! ;-))
Erstellt am 17.02.2009 um 17:15 Uhr von skysurfer5
Evtl. ist im Arbeitsvertrag etwas dazu vermerkt.
Wir haben eine BV hierüber, zudem gilt aufgrund meines AV die Reisezeit als Arbeitszeit bis zur zulässigen Tageshöchstarbeitszeitgrenze.
Aber vielleicht habe ich auch nur einen großzügigen AG.
Erstellt am 17.02.2009 um 20:05 Uhr von peanuts
"nein, muss er nicht weil nicht betriebsbedingt, sondern betriebsratsbedingt"
Ohne zu wissen, ob diese BRM nur von Mo - Fr oder Sa arbeiten, würde ich diese Antwort nicht einfach geben ...
Erstellt am 18.02.2009 um 08:30 Uhr von Postbote
hm?...und wenn Sonntags Anreisetag ist?...bekomm ich dann auch meine Sonntagsprozente?...und wenn gar der Anreisetag ein Feiertag ist was dann?...fragen über fragen....bitte Antwortet..
Erstellt am 18.02.2009 um 08:34 Uhr von Kölner
@Postbote
Es kann auch sein, dass der Anreisetag KEINERLEI Arbeitszeit verursacht.