W.A.F. LogoSeminare

Öffnungszeit Wahllokal

C
carsten
Nov 2016 bearbeitet

Moin, eine Frage zur Öffnungszeit des Wahllokals: angegebene Öffnungszeit z.B. 10-18 Uhr, um 16Uhr haben aber schon alle wahlberechtigten gewählt. Darf man das Wahllokal dann früher schließen?

1.72707

Community-Antworten (7)

F
Forentroll

15.04.2010 um 13:51 Uhr

Nein, die Zeiten im Wahlauschreiben sind einzuhalten.

C
carsten

15.04.2010 um 14:40 Uhr

ist die Wahl sonst anfechtbar, auch wenn es mit der Geschäftsleitung besprochen ist, bzw. eine schriftliche vereinbarung gibt?

F
Forentroll

15.04.2010 um 14:43 Uhr

NATÜRLICH ist die Wahl anfechtbar! Ob es gemacht wird ist was anderes.

T
Tanzbär

15.04.2010 um 14:47 Uhr

Stell dir vor, einer kommt zur Stimmenauszählung gegen 18:00 Uhr und ihr seid damit schon fertig. Das gibt dann rictige AUA!

C
carsten

15.04.2010 um 14:59 Uhr

Man sieht doch an der Liste der Wahlberechtigten ob schon alle gewählt haben.

M
monalisa

15.04.2010 um 15:07 Uhr

@carsten, drehen wir die Geschichte mal.....
Du warst im Wahllokal beim wählen, hast anschliessend Feierabend und denkst dir, laut Wahlausschreiben beginnt die Stimmauszählung um 18.00 Uhr. Passt prima denkst du, da komm ich nochmal in den Betrieb und guck denen zu wie das läuft. Und dann ist schon alles gelaufen! Die Stimmauszählung ist (betriebs)öffentlich und jeder Kollege muss die Möglichkeit haben, dieser Auszählung beizuwohnen. Nun hättest du jede Möglichkeit, die Wahl anzufechten!

Fazit: Die angegebenen Zeiten im Wahlausschreiben sind einzuhalten!

D
DonJohnson

15.04.2010 um 16:30 Uhr

@all Weit gefehlt liebe KollegenInnen. Wenn tatsächlich 100% Wahlbeteiligung um 16 Uhr erreicht ist, kann das Wahllokal geschlossen werden! ABER: die Stimmauszählung ist zu der festgelegten Zeit! Letztendlich wurde hier aber nciht nach der Stimmauswertung gefragt, sondern lediglich bezüglich der Schließung des Wahllokals ;-)))

Ihre Antwort