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Zuständigkeit des BR bei Arbeitsgelegenheit mit MAE?

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PTNetty
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr lieben Wissenden!

Wir haben im Klinikbereich einen "Mitarbeiter", der kein echter Mitarbeiter ist, weil er im Sinne einer "Rahmenvereinbarung für eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung" der AWO bei uns ist. der AG sagt, dass er den Status eines Hospitanten oder Praktikanten hat, für mich ist eher die Situation eines Leiharbeiters gegeben. Gibt es dazu irgendwo irgendetwas offizielles? kennt jemand die Problematik? Denn die Frage stellt sich, in wie weit der BR für ihn während der Arbeit zuständig ist und auch für seine "Einstellung" zuständig gewesen wäre. (für weitere Arbeitskräfte aus diesem Bereich) Schließlich ist der Kollege 30 WoStd. und evtl. ein halbes Jahr bei uns und arbeitet in der Pflege richtig mit.

Vielleicht hat ja einer von euch eine Idee danke und bis dahin

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Community-Antworten (3)

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pit47

17.02.2009 um 14:37 Uhr

Hallo PTnetty, siehe die Kommentierung zum § 5 BetrVG von Däubler/Kittner/Klebe ab Rn 8. Ansonsten ist der BR bei Praktikanten bei der Einstellung nach § 99 BetrVG zuständig.

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PTNetty

17.02.2009 um 16:07 Uhr

Danke ihr beiden, damit komm ich weiter, Supersache das!!!

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