Betriebsratswahl - dürfen MAE-Kräfte an der Wahl teilnehmen?
Hallo !! Bei uns wird demnächst ein neuer Betriebsrat gewählt. Dürfen die sogenannten MAE- Kräfte an der Wahl teilnehmen?
Ich denke eher nicht!! Liege ich da richtig???
Danke für die Antworten
Community-Antworten (4)
09.11.2007 um 20:24 Uhr
@tintorot MAE?
09.11.2007 um 20:33 Uhr
Mehraufwandsentschädigungs Mitarbeiter
09.11.2007 um 20:38 Uhr
@Immi Was für ein Name...
09.11.2007 um 20:44 Uhr
MAE-Kräfte = 1 Euro Kräfte Mehraufwandsentschädigungs Mitarbeiter, früher ABM und neu auch RBM MAE-Kräfte haben mit dem AG kein AV und sind somit auch keine AN iS.d Gesetzes für den Betrieb.
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