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MAE-Kräfte - Betriebsrat im Sinne der Mitbestimmung zuständig?

T
tintorot
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Ich möchte von Euch nur eine Bestätigung erhalten, dass ich mit meiner Annahme richtig liege, dass für MAE-Kräfte der Betriebsrat im Sinne Mitbestimmung zuständig ist. Das Heißt ohne Zustimmung dürften die MAE-Kräfte nicht ihre Tätigkeit in der Einrichtung aufnehmen.

Sehe ich das richtig oder habe ich einen Gedankenfehler?? Für Eure schnelle Antwort wäre ich Euch sehr dankbar.

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

17.02.2007 um 23:15 Uhr

@tintorot Wenn Du noch ergänzt, was MAE (MitArbeiterErsatzkräfte?) erläuterst, dann könnte es eine schnellere Antwort geben...

T
tintorot

18.02.2007 um 06:50 Uhr

Entschuldigung, MAE- Kräfte sind die sogenannten 1 Euro Jobber

W
Waschbär

18.02.2007 um 11:20 Uhr

Bin nicht aus Berlin, aber bei uns fallen diese "Mitarbeiter" unter die Mitbestimmung.

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