Hallo zusammen!
Ich möchte von Euch nur eine Bestätigung erhalten, dass ich mit meiner Annahme richtig liege, dass für MAE-Kräfte der Betriebsrat im Sinne Mitbestimmung zuständig ist. Das Heißt ohne Zustimmung dürften die MAE-Kräfte nicht ihre Tätigkeit in der Einrichtung aufnehmen.

Sehe ich das richtig oder habe ich einen Gedankenfehler??
Für Eure schnelle Antwort wäre ich Euch sehr dankbar.