Erstellt am 17.02.2009 um 11:03 Uhr von waschbär
@Willi_M,
Grundsätzlich ist der Betriebsrat KEIN Projekt. Auch wenn ich verstehe das der AG oder aber seine Organe "überwachen" wollen, so muss aber auch die Art und Weise gewart sein.
Grundsätzlich unter stehen (wenn es denn so heissen muss) die Auschüsse auch der WA dem Betriebsrat bzw dem BRV als Vorsitz und Kontaktperson zum AG.
Ich würde es begrüssen wenn der BRV und abordnung vom Rat sich mit dem Ag zusammen setzen und das Thema durch sprechen , weil nur so missverständnisse ausgerämt werden können.
Auch der Punkt "überwachung" des BRs muss angesprochen werden.Es muss klar sein das BR Zeit keine *Wilde* Zeit ist, aber es muss bedacht werden, das hierbei der BR sehr "unkoperativ" werden kann und es unnötig Eskalieren könnte.
Für mich geht es hier um eine Intressen abwägung und auch um die frage wie die Firma mit der BR Arbeitszeit umgeht.
Ist den GF auch ein Projekt ?
Natürlich kann es aber nicht sein das der eindruck entsteht das ein " BR Fremder" BR Zeit genehmigen muss/darf.
Der WA untersteht dem Betriebsrat/BRV NICHT dem AG.
Eine Fremdsteuerung würde ein Verstoss gegen die BERTVG darstellen.
Erstellt am 17.02.2009 um 11:08 Uhr von Rapper22
Hallo Willi_M,
ist ja schön, wenn ihr sowas macht. Aber was soll das bringen?
Der Betriebsrat und seine Ausschüsse sollen sich soviel Zeit nehmen für die Arbeiten die zu erledigen sind, wie sie selbst dafür brauchen, ohne Vorgaben oder Zeiterfassung.
Stell dir mal vor, der BRV, wenn er freigestellt ist, geht jeden Tag durch die Hallen und Büros im Unternehmen. Wer kann vorher schon sagen, wielange er dafür braucht? Wenn er mit jedem einzelnen MA eventuell ein Gespräch führt oder Probleme in einer Gruppe bespricht, kann man vorher keine Zeit festlegen. Auch beim WA sollten sich die Ausschußmitglieder soviel Zeit nehmen, wie sie brauchen für ihre Arbeit. Über die Dauer ist der BR niemanden Rechenschaft schuldig. Wir haben jeden zweiten Mittwoch Sitzung, die mit drei Stunden angesetzt ist. Wir brauchen mal länger, mal sind wir früher fertig. Und wenn es für einige BRM durch BEschluß arbeiten zu erledigen gibt, dann machen die das so, wie sie es für richtig erachten von der Zeit her.
MfG
Rapper22
Erstellt am 17.02.2009 um 11:29 Uhr von Erwin
@waschbär
Seit wann unterstehen Auschüsse auch der WA dem Betriebsrat bzw dem BRV??
Wenn, dann höchstens dem BetrVG.
AG haben Systeme ggf. so zu gestallten, dass BRM ihre BR-Aufgaben uneingeschränkt und unüberwacht nachkommen können. Sie müssen sich nur sofern sie nicht freigestellt sind beim AG hierfür Ab-/ und Zurückmelden.
Wenn überhaupt, kann man es so handeln, dass der BRV diese Zeiten uneingeschränkt abhackt, denn auch er ist nicht der Chef/ Überwacher der BRM
Alleine die Aufzeichnung der BR oder Ausschusszeiten durch den AG ist schon eine sehr kritische Sache, Auswertungen dieser aber ganz besonders.
Möglich ist es diese Zeiten auf ein Sammelprojekt "Nichtverrechenbare Zeiten" zu buchen, auf welche dann aber nicht nur BR-Zeiten gebucht werden können um so eine Zeitverhaltensüberwachung des BR nicht darstellen zu können/ überwachen zu können.
Erstellt am 17.02.2009 um 12:26 Uhr von waschbär
@Erwin, (alter Fuchs)
"Seit wann unterstehen Auschüsse auch der WA dem Betriebsrat bzw dem BRV??
Wenn, dann höchstens dem BetrVG."
UND bitte wer Verkörpert die BertVG ? Vor ort ???? Natürlich der Betriebsrat/ BRV oder können Bücher nun schon eigenständig handeln ????? Die BertVT ist die Legitimation-Ausführend ist hierbei doch der BRV/Betriebsrat.
oder ?????
Erstellt am 17.02.2009 um 13:33 Uhr von Sanieris
@willi_m
Mich wundert das der BRV nicht im WA ist ?
So wie ich das lese ist das so oder?
Ich weis es ist nicht vorgeschrieben, aber der WA wie ihr wisst ist ja der wichtigste Ausschuß des BR und ich bin der Meinung da gehört der BRV rein.
Darum würde mich Interesieren, wie gross Euer BR ist und gibt es Gründe warum der BRV nicht im WA ist?
Bei uns werden die BR Stunden sowie die Stunden die für WA Sitzung benötigt werden von unserer Schriftführerin aufgeschrieben.
Hier ist auch festgehalten wer ausser der Arbeitszeit zur Sitzung kamm usw.
Und zu deiner Frage Stunden von BR und WA überprüfen ?
Die Zeit die benötigt wird, kann ich gar nicht einschätzen!
Mal ist mehr mal weniger Diskusionsbedarf, und die Zeit hat der AG zu akzeptieren !
Wie schon geschrieben, die Stunden werden notiert und an AG weiter gegeben aus Pasta, Vinito !
Erstellt am 17.02.2009 um 13:35 Uhr von Erwin
@waschbär
genau, das BetrVG ist die "Bibel". Das BRM ist der/ die Ausfphrende. Der BRV ist auch nur einer von Ihnen, der Sprecher, und hat bestimmte Aufgaben nicht mehr. Auf keinen Fall der "Chef".
Wie das BRM das BetrVG umsetzt eintscheidet sein Gewissen. So lange er sich hierbei an das BetrVG hält kann hiergegen auch keiner was sagen, auch wenn er es gerne anderst umgesetzt sehen würde.
Ich weis, es gibt vor allen leider teils BRV die es anders sehen, die meinen sie wären die Chefs der BRM, also die BRM oder Ausschüsse wären ihne unterstellt.
Meinen können sie es ja, da wir Meinungsfreiheit haben, aber auch nur meinen und nicht mehr, vor allem nicht umsetzen. ;-)
Sagen kann ein jeder nur etwas bei der nächsten Wahl, nämlich ja oder nein.
Also, weder BRM noch Ausschüsse sind jemanden unterstellt, außer dem BetrVG oder? ;-)
Erstellt am 17.02.2009 um 14:08 Uhr von Sanieris
@ Erwin
Ich bin BRV und auch ein BR wie meine Kollegen ist richtig, und möchte auch kein Chef sein !
Aber !!!
Wer Leitet die BR - Sitzungen oder spricht vor 500 MA in der Betriebsverammlung wenn es um Stellenabbau geht usw. aus Jahrelanger Erfahrung kann ich sagen das liegt nicht jedem !
So leicht ist das Amt als BRV nicht, das kann ich Dir sagen !!!
Als BRV ist man nun mal das Erste !!! Sprachrohr zum AG oder zu den MA.
Wenn man Positive Sachen zu Berichten hat ist BR - Arbeit schön.
Aber ich wüsste niemanden in unserem 13er BR der zur Zeit meinen Posten als BRV machen möchte, wenn es um Kündigungen usw. geht.
Also viel bla bla bla aber die Realität sieht anders aus !
Gruss Sanieris
Erstellt am 17.02.2009 um 16:39 Uhr von Willi_M
Frage gelöscht:
Wieder einmal war niemand bereit, die Frage zu beantworten, sondern es wurde nur darüber diskutiert, ob die Frage überhaupt sinnvoll ist.
Leute, wenn Ihr nicht bereit seid eine Frage genau zu lesen und und nur dann zu antworten, wenn ihr auch etwas schreiben könnt was zur Frage passt, dann spamt doch bitte nicht immer die Beiträge zu.
Erstellt am 18.02.2009 um 10:06 Uhr von waschbär
@Erwin,
es ist ja nun mal so das Basis Demokratie öfters mal in unproduktiven Winterschlafs über geht.
Es ist nun mal so das nicht immer jder sich Verantwortlich fühlt.
es geht hier bei nicht um Persönliche selbstdarstellung sondern um "Ergebnisse" und das erfordter nun mal bis weilen eine "Führung" .
Aberschön das es bei euch so klappt, da stelle ich mir doch die Sitzungen und Versammlungen sehr "lässig" vor.....
Wie macht ihr das mit den Anträgen ? und Aufgaben ? , Protokolle und Monatsgesprächen ???
Habt ihr die "Rotation" BRV ???.
@Willi,
"wer die erbrachten Stunden für den WA gegenzeichnen soll".....
mhh, du schrewibst doch selber das bei euch jeder sewlber für sich Verantwortlich ist, also bitte sollen die Kollegen demnentsprechend handeln.
"Der Arbeitgeber hat auch noch nie Probleme gemacht. bei uns ist es eher so, dass der Betriebsratsvorsitzende stets darauf bedacht ist, die Aufwände niedrig zu halten, damit der Betriebsrat beim Arbeitgeber nicht unangenehm auffällt. Mit dieser Haltung hat er auch großen Rückhalt im Betriebsrat.
"
Der Satz ansich ist ja sehr aussage kräftig, der Ag macht KEINe probleme nee die macht der BRV ..... Ah ! Also solltet ihr mal überdenken ob nicht der BRV das Problem ist , anstatt hier eine weiter Dokumentation ein-zu-vordern.
"Die letzte Variante würde dv-technisch bei uns bedeuten, dass für jedes WA-Mitglied ein eigenes Projekt angelegt würde und jeder dort selbst als Projektleiter eingetragen ist."
Das glaube ich nicht ! Und hätte da sehr viele bedenken......
"Deshalb muss man natürlich angeben, wieviel man für den WA gearbeitet hat, da es ansonsten unmöglich wäre, zu ermitteln, wieviele Stunden insgesamt erbracht wurden."
Ich denke ihr macht euch da einen Kopf den ihr euch nicht machen müsst.
Erstellt am 18.02.2009 um 10:10 Uhr von waschbär
@Erwin
"Also, weder BRM noch Ausschüsse sind jemanden unterstellt, außer dem BetrVG oder? ;-)"
Äh, klar und die Bertvg ist der GG unterstellt, fraglich ist natürlich ob das EU recht nicht in der aktuellen unterstellung, unterstellt das das AGG der BertVG sich selber unterstellt, das es eigendlich gar nicht in der lage ist zu Funktionieren.
So und nun habe ich da noch ein TOP für deine next BR Meeting > Ist die Abwrackprämie auch für auswander erhältlich die ihr BR Mandat noch nicht zurück gegeben haben, weil der Ansprechkontakt fehlt,