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Weiterbildung gemäß BKrFQG - gibt es Möglichkeiten, den AG zur Kostenübernahme zu bringen?

M
meik
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

hat schon jemand Erfahrungen mit Weiterbildungen gemäß BKrFQG? Wenn ich das richtig sehe ist das ja Prinzipiell Voraussetzung um ab 2014 weiter als Kraftfahrer im Güterverkehr arbeiten zu können. Also ähnlich wie Fahrerkarte oder bei manchen der ADR-Schein. Grundsätzlich müßte das doch der AN selber zahlen oder gibt es Möglichkeiten, den AG zur Kostenübernahme zu bringen?

schönen Gruß

5.23702

Community-Antworten (2)

P
pirat

16.02.2009 um 23:21 Uhr

@meik, versuchen kannst du es....müssen, muss er nicht!

kennst du das?...ab Punkt 3.3 wird es interessant ...von wegen Fördermittel von der ARGE... http://www.aulnrw.de/fileadmin/docs/pdfs/prolog/neu/2008_02_Berufskraftfahrerqualifikation.pdf

R
Rotimker

20.02.2009 um 19:57 Uhr

Also nach mein wissens brauchen nur Berufskraftfahrer die nach August 2009 einen, habe bei Juris .de gefunden.. Wenn ich falsch bin dann bitte entschudigung.

§ 3 Besitzstand § 2 Abs. 1 und 2 findet vorbehaltlich des § 5 keine Anwendung auf Fahrer und Fahrerinnen, die 1.eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2008 erteilt worden ist; 2.eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2009 erteilt worden ist.

Bin doch falsch habe weiter gelesen, haben zeit bis 2014

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