Weiterbildung gemäß BKrFQG - gibt es Möglichkeiten, den AG zur Kostenübernahme zu bringen?
Hallo zusammen,
hat schon jemand Erfahrungen mit Weiterbildungen gemäß BKrFQG? Wenn ich das richtig sehe ist das ja Prinzipiell Voraussetzung um ab 2014 weiter als Kraftfahrer im Güterverkehr arbeiten zu können. Also ähnlich wie Fahrerkarte oder bei manchen der ADR-Schein. Grundsätzlich müßte das doch der AN selber zahlen oder gibt es Möglichkeiten, den AG zur Kostenübernahme zu bringen?
schönen Gruß
Community-Antworten (2)
16.02.2009 um 23:21 Uhr
@meik, versuchen kannst du es....müssen, muss er nicht!
kennst du das?...ab Punkt 3.3 wird es interessant ...von wegen Fördermittel von der ARGE... http://www.aulnrw.de/fileadmin/docs/pdfs/prolog/neu/2008_02_Berufskraftfahrerqualifikation.pdf
20.02.2009 um 19:57 Uhr
Also nach mein wissens brauchen nur Berufskraftfahrer die nach August 2009 einen, habe bei Juris .de gefunden.. Wenn ich falsch bin dann bitte entschudigung.
§ 3 Besitzstand § 2 Abs. 1 und 2 findet vorbehaltlich des § 5 keine Anwendung auf Fahrer und Fahrerinnen, die 1.eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2008 erteilt worden ist; 2.eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2009 erteilt worden ist.
Bin doch falsch habe weiter gelesen, haben zeit bis 2014
Verwandte Themen
Versetzung nach nicht geschaffter Prüfung
ÄlterHallo zusammen! Ein Mitarbeiter hat die Weiterbildung für die Stelle der internen Revision nicht geschafft. Laut unserem Chef ist diese Weiterbildung aber Voraussetzung für die Position "Interne
Weiterbildung freigest. BRM - Bechluß des BR notendig ?
ÄlterHallo Leute, ich habe da mal eine knifflige Frage: Ein freigestelltes BRM hatte in 2008 eine Einladung der BG (Berufsgenossenschaft) zu einem Weiterbildungslehrgang für November 2009 erhalten. Es
Pflicht für AN zur Weiterbildung oder Fortbildung - egal welcher Art - kann der BR dabei mitbestimmen?
ÄlterHallo, hat der BR das Recht auf Mitbestimmung/Mitwirkung bei Verpflichtung von AN zur Weiterbildung oder zu etwas, was der AG dafür hält? In meinem Fall hat der AG eine "Weiterbildung" mit Pflichtte
Bildungsurlaub
ÄlterHallo, in unserem Betrieb in NRW, knapp 200 AN stellt sich folgende Frage: Ein AN beantragt eine Weiterbildung. Der Kollege hat sich die Weiterbildung selber ausgesucht, die Kosten für die Weiterbildu
BV Pausenzeiten Stress mit AG
ÄlterHallo Kollegen, Ich brauche mal eure Hilfe. Wir haben mit dem AG eine BV abgeschlossen zur Regelung der Pausenzeiten, da diese bei uns sehr ausgeufert sind. In der BV Steht bei: PRÄAMBEL Di