Standort ohne BR- Wie die Kollegen unterstützen?
Hallo zusammen,
Ich bin bei mir im Store Betriebsratsvorsitzende und bei uns im GBR im GBA. In unserer Stadt gibt es einen Standort, der noch keinen BR hat. An diesem Standort arbeiten aber viele Kollegen, die vorher bei uns gearbeitet haben. Ich habe jetzt vermehrt Anfragen von Kollegen aus dem anderen Standort bekommen, ob ich ihnen helfen kann bzw. sie unterstützen kann. Was ich natürlich gern machen würde. Für diesen Standort wurde auch schon ein Wahlvorstand vom GBR beschlossen - aber bis der BR gewählt ist, dauert es noch ein bisschen. Mit diesem Wissen im Hinterkopf, versucht der AG aktuell an diesem Standort noch alle möglichen Sachen durchzusetzen, die bald der Mitbestimmung des BR unterliegen.
Ich weiß, dass ich das in meiner reinen "BR" Tätigkeit nicht darf, da ich nur für meinen Standort zuständig bin.
Wie sieht es aber durch meine GBR-Tätigkeit aus? Darf ich die Kollegen dann offiziell unterstützen ohne das der AG mir daraus einen Strick ziehen kann? ...
Würde die Kollegen wirklich gern unterstützen, schaffe das aber nicht alles in meiner Freizeit...
Vielen Dank schon mal für eure Antworten! :)
Community-Antworten (5)
28.02.2020 um 08:36 Uhr
Nein während deiner AZ kannst Du die Kollegen auch nicht als GBR M unterstützen weil halt nicht (noch nicht) zuständig. Wenn der AG da kann "spitz" reagiert wird er dir sogar "Arbeitszeitbetrug" vorwerfen können, wenn du die Stunden abrechnest / angibst.
Du wirst da einfach warten müssen bis der BR gewählt wurde. Der AG kann doch letztlich einführen was er möchte, anschließend fordert der "Neue" BR seine Mitbestimmung ein - ja das wist aufwendiger, aber leider nicht (kaum) zu ändern.
In deiner Freizeit kannst du die "Kollegen" natürlich beim "Bier beraten :)
28.02.2020 um 10:15 Uhr
Als GBR könnt ihr dort einen Wahlvorstand bestellen und die Wahlen einleiten (es werden sich doch Kandidaten finden?)
28.02.2020 um 10:36 Uhr
@Krambambuli
Gelesen?
"Für diesen Standort wurde auch schon ein Wahlvorstand vom GBR beschlossen"
28.02.2020 um 13:06 Uhr
Beschlossen vielleicht - aber dann auch durchführen. Vielleicht vorher mit der Gewerkschaft reden, die mit interessierten Kollegen reden kann und Kontakte herstellen kann.
28.02.2020 um 14:52 Uhr
Wie beschließt man denn einen Wahlvorstand, ohne es durchzuführen? wunder
Bedenke ... da steht nicht "es wurde beschlossen, einen WV einzusetzen"! ;-)
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