vorläufige BV - Was könnte eine vorläufige BV besitzen, was eine `` normale `` BV nicht hat ?
Hallo zusammen,
hat jemand von Euch schonmal eine vorläufige BV erstellt bzw. davon gehört ? Was könnte eine vorläufige BV besitzen, was eine normale BV nicht hat ?
Danke für Eure Antworten
Community-Antworten (6)
16.02.2009 um 16:03 Uhr
moin DOM,
mir kommt eine vorläufige BV sehr halbschwanger vor...
hab davon auch noch nie etwas gehört... worum solls denn da gehen?
16.02.2009 um 16:38 Uhr
@DOM
es gibt auf manchen Gebieten schon so was wie eine vorläufige BV. z.B.: bei Einführung neuer EDV Systeme, wo in der Pilotphase noch nicht alle Details klar sind, es aber doch bereits Regelungen bedarf. Diese wird dann später "verfeinert" und in eine "normale" BV umgewandelt.
Ein Beispiel hierzu siehe folgender Link:
16.02.2009 um 16:43 Uhr
@DOM
hier noch ein Link zu einem Urteil des LAG Schleswig-Holstein, wo es auch um eine vorläufige bzw. Übergangsbetriebsvereinbarung geht (als Beispiel).
http://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/1A433EEF12680DEAC1256FB0003C4249/$file/U_3Sa573-01_05-02-2002.pdf
16.02.2009 um 16:49 Uhr
hallo packer,
tja sehr komplizierte angelegenheit, unser br ist durch 2 listen zusammengewürfelt, wobei die starke liste ( also 3 abgesandte ) sich gegen alles stellen und nur mittels anwalt an den ag eine kommunikation aufrechterhalten. wir schlagen uns nun schon über ein jahr mit einer bv urlaub rum, unser br vorsitz. hat den anwalt zur erstellung der bv eingeschaltet, verstanden hat diese eigentlich keiner, ein gesetzbuch wäre harmlos dagegen. nun hat der ag einen gegenvorschlag erstellt, klingt auch vernünftig, aber wie soll es anders sein, die andere liste hat natürlich durch rechtsberatung mit anwalt nun auf die verschiebung eines abschlusses entschieden und will eine vorläufige bv erstellen und mit dem ag verabschieden um dann ( wahrscheinlich wenn der anwalt sein honorar in der tasche hat ) eine neue fassung durch den anwalt erstellen lassen.
mein mitstreiter und ich ( eine liste ) sind natürlich ziemlich angesäuert, aber nun gut, 3 stimmen gegen 2 geht halt nie zu gunsten unserer vorschläge auf.
deshalb war es mir neu das es sowas wie eine vorläufige bv gibt ( gerade in bezug auf urlaubsgrundsätze die eigentlich ohne probleme in jeder abteilung funktionieren sollten... )
gruss
16.02.2009 um 16:53 Uhr
@packer in einer vorläufigen BV könnte z.B. stehen: Der BR und die GL vereinbaren im Falle einer 50-jährigen Betriebszugehörigkeit, den Mitarbeiterinnen eine Besitzstandswahrung in der Form zu gewähren, dáß im Falle einer entstehenden Schwangerschaft, den wiederum daraus entstehenden Kindern ein Anschlußvertrag zu gleichen Bedingungen nach dem Eintritt des Anspruchs auf den Rentenbezug der Mitarbeiterinnen, anzubieten ist. ...normale BV enthält das meist nicht :-))
kind regards, foxy
16.02.2009 um 17:07 Uhr
@DOM Tja, in deinem Fall handelt es sich doch wohl um eine nicht nachwirkende BV. Das ist doch kein Problem! Der letzte Passus sollte dann lauten, dass sie nur für z.B. das Jahr gültig ist und somit keine Nachwirkungen entfaltet. Leider hast auch du kein Kontrollkästchen aktiviert :-(
Klar kann man sowas von einem Anwalt machen lassen, sehe da aber NOCH keine Notwendigkeit. Es gibt genug Vorlagen was dieses Thema betrifft. Und wenn, finde ich persönlich als Ansprechpartner noch eher die GEW - uns wird dort auch immer geholfen. Letztendlich ist das aber eure Sache.
Gruß DJ
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