vorläufige persoenelle maßnahme
was können wir tun, wenn wir seitens des ag nicht von einer vorläufigen personellen einzelmaßnahme erfahrern ? d.h. wenn ich seitens des ag nichts höre, das er eine vorläufige personelle maßnahme vornimmt, und ich erfahre dies aus den persoanlplänen oder hörensagen, gibt es hier eine frist wo ich reagieren muß ? nicht das ich von ner vorläufigen maßnahme erfahre von keollegen und so und ich reagiere nciht !
Community-Antworten (2)
07.01.2008 um 12:32 Uhr
micha,
Der AG muss euch Unterichten.... Siehe Rechte des BRs
zu deiner zunterfrage
Rechtzeitig heißt: Mindestens eine Woche vor Durchführung der geplanten Maßnahme, so dass für den Betriebsrat die Wochenfrist nach § 99 Abs. 3 BetrVG 1972 gewahrt bleibt.
Umfassend heißt: Bei Einstellungen die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber, also auch die derjenigen, die der Arbeitgeber nicht in Aussicht genommen hat, BAG 19.05.1981, 1 ABR 109/78. Hat der Arbeitgeber ein Perso-nalberatungsunternehmen mit der Bewerberauswahl beauftragt, so wird der Betriebsrat über die Bewerber informiert, die das Personalberatungsunternehmen vorschlägt.
Des weiteren hat der Arbeitgeber den Betriebsrat darüber zu informieren, welche Auswirkungen die geplante Maßnahme haben soll. Er hat ebenso die geplante Eingruppierung mitzuteilen.
07.01.2008 um 15:23 Uhr
Hi, du 77iger .-) Hoffentlich hilft es dir.
Das kleine Einmaleins der Fristen im Arbeitsrecht ,nach Waschbären art
Fristen dienen vor allem dem Rechtsfrieden.(im gegensatz mir .-) Denn jede Seite soll irgendwann, nämlich nach Fristablauf, Gewissheit haben, ob die andere Seite ihr Recht nun in Anspruch nimmt oder nicht. Das ist eine rein formale Regelung, bei der es nicht darauf ankommt, ob am Ende das Ergebnis gerecht ist oder nicht.Schade , ist aber so
Es gibt es 3 verschiedene Arten von Fristenaller dinge sind 3
Als Betriebsrat must du neben der Dauer der Fristen, also der Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresfristen, auch unterscheiden zwischen
einfachen Fristen (z. B. „innerhalb von 3 Wochen“), Stufenfristen (z. B. „unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen“) und doppelten Fristen (z. B. „innerhalb eines Monats geltend machen … und im Fall der Ablehnung innerhalb eines weiteren Monats Klage erheben“).
Fristen rechnen richtig ...Es reichen grundkenntisse in Plus und minus mit unter aus.-)
Achte vor allem auch ganz genau auf die richtige Berechnung(Taschenrechner) von Fristen:
I. Stelle zuerst fest, wann genau die Frist beginnt: Beachte, dass nach § 187 Abs. 1 BGB der Tag, an dem das fristauslösende Ereignis erfolgt, bei der Berechnung der Frist nicht mitzählt.
Praxisbeispiel:Der Betriebsrat wird vom Arbeitgeber am Montag über eine geplante Einstellung unterrichtet. Die Frist beginnt dann am Dienstag um 0:00 Uhr zu laufen.
II. Als Nächstes müssen Sie die Tage oder Wochen entsprechend der Dauer der Frist hinzurechnen:
Eine nach Tagen bestimmte Frist endet nach § 188 Abs. 1 BGB mit Ablauf des letzten Tages der Frist Eine Wochen- oder Monatsfrist endet nach § 188 Abs. 2 BGB mit Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tag entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.
Praxisbeispiel: Bei einer Einstellung haste gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG eine Woche Zeit für Fleisch an die Knochen .-). Die Frist beginnt Dienstag 0:00 Uhr und endet 7 volle Tage später am darauf folgenden Montag um 24:00 Uhr.
III. Im letzten Schritt ermittelst du das kalendarisch richtige Ende der Frist: Während Fristen zwar unabhängig von Samstagen, Sonn- und Feiertagen beginnen, spielen diese Tage für das Fristende durchaus eine Rolle. Fällt nämlich der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, verlängert sich die Frist um den nächsten Werktag (§ 193 BGB).
Praxisbeispiel: Würde der letzte Tag der Frist eigentlich auf Ostermontag fallen, läuft die Frist erst am darauf folgenden Dienstag um 24:00 Uhr ab.
3 waschfeste Tipps zu Fristen aus Praxis und Erfahrung:
Prüfe mal grundsätzlich bei jeder Maßnahme: (1) ob du überhaupt die olle Frist einhalten musst !! und (2) wenn ja, wie lange diese Frist ist und (3) welche Konsequenzen es hat, wenn du die Frist verpassen.Wichtig Fesselt dich eine Frist , solltest du nicht alles auf den letzten Drücker machen. Kalkulieren lieber etwas Püffer ein. Dann vermeide unnötigen Zeitdruck und habe noch genug Zeit für einen Kaffee .-), falls etwas Unvorhersehbares dazwischen kommt. Achtung: Besonders hinterhältig, gemein und voll fiess sind Ausschlussfristen. Denn diese führen dazu, dass ein Anspruch oder ein Recht mit Ablauf der Frist ersatzlos verfällt.Da steht er schnell Nackig da Im Arbeitsrecht wimmelt es nur so von Ausschlussfristen. Meist sind sie auch noch in Tarif- und Arbeitsverträgen versteckt.Böse falle
aus einen "Vortrag" bei einem BR Semi .... Überschrift Frag doch mal den Waschbär .-() War echt ein Brüller ... ist aber alles Wahr .
[p.s ich vermisse meine Midnightlady sehr ....]
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