was können wir tun, wenn wir seitens des ag nicht von einer vorläufigen personellen einzelmaßnahme erfahrern ?
d.h. wenn ich seitens des ag nichts höre, das er eine vorläufige personelle maßnahme vornimmt, und ich erfahre dies aus den persoanlplänen oder hörensagen, gibt es hier eine frist wo ich reagieren muß ? nicht das ich von ner vorläufigen maßnahme erfahre von keollegen und so und ich reagiere nciht !