W.A.F. LogoSeminare

Stellenbeschreibung und neue Arbeitsverträge - wem könnten wir die eventuell vorlegen damit uns nichts durch die Lappen geht?

C
cassy
Jan 2018 bearbeitet

hallo ihr lieben ,ihr habt uns schonmal geholfen. danke dafür und nun zur frage. wir sind ein pflegeheim und die kommunikation mit der chefin ist soweit ganz gut. jetzt haben wir neue stellenbeschreibungen vorgelegt bekommen,manche hatten bisher noch nicht mal welche und nächste woche sollen wir uns die neuen arbeitsverträge anschauen, die alten av hatten zum teil zwei seiten die neuen 13 !!! nun zur frage : auch wenn wir alles mehrfach gut durchlesen so steckt doch nicht in jedem von uns ein anwalt ( trotz seminare ) was müssen wir in der hauptsache beachten,was würde uns nicht auf den ersten und zweiten blick auffallen und wem könnten wir es eventuell vorlegen damit uns nichts durch die lappen geht. interessen der MA.AZG usw. wissen wir aber halt das was man nicht gleich sieht. Danke für kompetente antworten. Cassy

5.12207

Community-Antworten (7)

R
RolfH

16.02.2009 um 10:27 Uhr

Hallo cassy,

am besten ist es immer noch die, oder einen AV (wenn sie alle gleich sind) von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Ohne Inhalte zu kennen, kann man sonst keine Aussage machen. Vielleicht auch über die GEW, sofern Ihr ein Mitglied dort habt.

Gruß

D
DocPille

16.02.2009 um 10:33 Uhr

Hi Cassy,

wenn du googlst gibt es viele Seiten wo man auch nachlesen kann,ich habe hier mal zwei rausgesucht:

http://www.hobsons.de/de/ratgeber-service/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/

http://www.igbce.de/portal/binary/com.epicentric.contentmanagement.servlet.ContentDeliveryServlet/site_www.igbce.de/static_files/PDF-Dokumente/ServiceCenter/f1cc755b82eebfd1431645aec5bf21ca.pdf

Ein Anwalt wäre natürlich die beste Lösung,und sollten die Verträge alle gleich sein,kann man die Kosten ja aufteilen untereinander.

Gruss

P
paula

16.02.2009 um 10:59 Uhr

@rolf

aber Achtung: für den Anwalt benötige der BR nach § 80 Abs. 3 BetrVG die Zustimmung des AG! Sonst müssen die AN das schon selber machen.

Seitdem die Arbeitsverträge auch unter die Vorschriften für die AGBs fallen ist es unheimlich schwer rechtssichere Arbeitsverträge zu gestalten. Das braucht de AN aber eigentlich nicht zu kratzen da der gesetzliche Rechtsschutz hier sehr AN-freundlich ausgestaltet ist.

Trotzdem lohnt ein genauer Blick, da man ja schon wissen sollte was man da unterschreibt

R
ridgeback

16.02.2009 um 11:03 Uhr

...warum neue Arbeitsverträge? Würden Ergänzungen zum bestehenden nicht ausreichen?

C
cassys

16.02.2009 um 11:20 Uhr

hallo ridgeback,warum neue wissen wir bisher auch noch nicht wirklich . die chefin meinte nur,dass sie noch beim anwalt geprüft werden und wir sie danach vorgelegt bekommen,es hat ein wechsel bei der GL statt gefunden aber schon vor einem jahr. es gab sehr unterschiedliche AV mit gehalt je nach lust und laune der alten heimleitung

P
pirat

16.02.2009 um 11:44 Uhr

@cassys, kann mich dem Vorschlag von @RolfH, mit der GEW, nur anschliessen... Primärerfahrung....kompetent und zum Nulltarif...

P
paula

16.02.2009 um 14:21 Uhr

ich weiß ich bekomme jetzt wieder Prügel aber es muss trotzdem sein:

GEW und kompetent???????

Das Thema Arbeitsvertrag ist wirklich komplex geworden. Ein Arbeitsrichter meinte letztens zu mir, dass er sich wegen der schwierigen Rechtslage nicht vorstellen können, dass es einem AG gelingen könne einen rechtssicheren Arbeitsvertrag zu erstellen.

Ihre Antwort