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In Probezeit wechsel zu Dienstleister

R
RelahtM
Feb 2020 bearbeitet

Guten Tag,

frage eines Kollegen die ich nicht beantworten kann. Hat einen Arbeitsvertrag für Duales Studium und ist noch bis Ende des Monats in der Probezeit. Laut Vertrag ist ein wechsel zu einem Dienstleister nicht zulässig.

Gilt diese Klausel überhaupt, bzw. ist es in der Probezeit/Wartezeit gültig?

Leider habe ich den Arbeitsvertrag selbst nicht gesehen, daher kenne ich den Wortlaut nicht genau. Die Wartezeit läuft ende des Monats aus.

Grüße und Danke für Hilfe.

27603

Community-Antworten (3)

C
celestro

26.02.2020 um 17:34 Uhr

Spontan wüsste ich nicht, wieso solch eine Klausel unwirksam sein sollte. Wenn Sie gültig ist, dann aber sicherlich immer ... und unwirksam ebenso immer. Aber nicht "grundsätzlich wirksam .... aber erst nach der Probezeit".

P
Pjöööng

26.02.2020 um 18:34 Uhr

Ohne genauen Wortlaut kann man dazu nichts sagen.

E
Erbsenzähler

27.02.2020 um 07:53 Uhr

Es kommt darauf an was im Arbeitsvertrag steht. Wenn der die AGB-Kontrolle übersteht ist so etwas gegen Zahlung einer Entschädigung möglich.

Aber kaum ein AG ist so rechtssicher, dass das einen Arbeitsprozess übersteht.

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