Mindestzahl von Kandidaten für Aufsichtsrats-Wahlvorschlag?
In unserer Firma wird ein einziger Arbeitnehmer nach DrittelBG in den Aufsichtsrat gewählt. Insgesamt, besteht der Aufsichtsrat aus 3 Mitgliedern, 2 von den Kapitalgebern und nur einer von den Arbeitnehmern).
In der Wahlordnung (WODrittelBG §7, Abs. 2) heisst es nun, dass ein Wahlvorschlag mindestesn doppelt so viele Kandidaten enthalten SOLL, wie Sitze zu besetzen sind (in unserem Fall also 2).
Die Frage ist nun, ob das "SOLL" als "MUSS" zu interpretieren ist.
Konkret: Wäre eine Liste, die nur einen Kandidaten enthält, zugelassen, sofern sie ausreichend Stützungsunterschriften erhält ?
Community-Antworten (6)
12.02.2009 um 18:23 Uhr
@Für Ecki Na klar ist der Teil-Wahlvorschlag gültig. Wenn Dir insgesamt (in Summe) nachher Kandidaten fehlen, muss halt die Nachfrist herhalten. Ich würde allerdings grundsätzlich die Kandidaten bitten auch ein Ersatzmitglied zu benennen - das macht die Sache bei Rücktritt oder ausscheiden aus dem Betrieb einfacher.
12.02.2009 um 18:31 Uhr
Was heisst hier "Teil-Wahlvorschlag" ?
Es gibt nur einen einzigen Platz für den Arbeitnehmervertreter.
12.02.2009 um 18:39 Uhr
@Für Ecki Sach mal...? Kommen nicht mehrere Wahlvorschläge rein? Hat der BR nur diesen einen Kandidaten benannt? Kann nicht noch jemand kommen, der nicht vom BR geschickt wird und genügend Stützunterschriften hat?
Schulung?
12.02.2009 um 18:50 Uhr
Lieber Kölner !
Bitte mach Dir nicht Gedanken um die gesamte Wahl und die anderen Listen.
Es geht lediglich um die Frage, ob eine Liste zulässig ist, die nur einen einzigen Kandidaten enthält, jedoch ausreichende Stützungsunterschriften gesammelt hat.
Für die Anerkennung dieser einen Liste ist es völlig irrelevant, ob es noch andere Listen gibt und ob der betriebsrat auch eine Liste ins Rennen schickt.
12.02.2009 um 18:56 Uhr
@Für Ecki Kein Problem; dann mache ich mir keine Gedanken mehr. So long.
12.02.2009 um 22:00 Uhr
@Für Ecki Es geht lediglich um die Frage, ob eine Liste zulässig ist, die nur einen einzigen Kandidaten enthält, jedoch ausreichende Stützungsunterschriften gesammelt hat.
Und genau die Frage hat Kölner Dir völlig korrekt beantwortet, dass Du mit dem Wort Teil-Wahlvorschlag nichts anfangen konntest.........schade, aber nicht zu ändern.
Die Frage ist nun, ob das "SOLL" als "MUSS" zu interpretieren ist.
SOLL heißt MUß wenn man KANN.
Bedeutet: Konnte für diesen Teil-Wahlvorschlag nicht mehr als ein Kandidat gefunden werden, muß das auch nicht sein.
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