Erstellt am 25.02.2020 um 15:01 Uhr von Enigmathika
Die Schwerbehindertenvertretung muss nicht selbst schwerbehindert sein.
siehe §177 (3) SGB IX
Erstellt am 25.02.2020 um 16:51 Uhr von SBV Frank
Es gibt eine Wahlordnung zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung. Schau mal bei den Integrationsämtern oder auf der Internetseite
www.komsem.de nach!! Ich empfehle dringend diese Lektüre einmal durch zu lesen!
Erstellt am 25.02.2020 um 16:52 Uhr von celestro
"Diese möchten nicht an Sitzungen teilnehmen sich aber vertreten lassen."
Wer ist jetzt diese?
Erstellt am 26.02.2020 um 08:04 Uhr von takkus
"Diese möchten nicht an Sitzungen teilnehmen sich aber vertreten lassen." -> warum lässt man sich denn dann wählen? Irre Welt......
Erstellt am 26.02.2020 um 08:09 Uhr von moreno
Na ich denke mal die schwerbehinderten Mitarbeiter wollen sich nicht zur Wahl aufstellen lassen. Ist ihr gutes Recht dann übernimmt das Amt eben jemand ohne Behinderung.
Erstellt am 26.02.2020 um 08:20 Uhr von takkus
Jupp, da ist was dran. So wird`s gemeint sein.