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Interne ausschreibung ohne gehalt angaben

M
mitleidenschaft
Feb 2020 bearbeitet

Hallo, wir sind ein Tarifverbundes Unternehmen. Wir verwenden das ERA-System. Die Personalabteilung veröffentlicht oft Stellen, ohne die Gehaltsgruppe zu erwähnen. Sie sagt, wenn sie das täte, würde sie jedem sagen, was die derzeitige Person in der Position verdient (z.B. jemand geht in Elternzeit; die Abteilung ist nur 2 Personen groß). sie sagt, das sei nicht die Absicht der Übung. wir sagen, es sei uns egal, wenn es jeder offiziell weiß, wir wollen es veröffentlicht haben.

Sie hat letzte Woche eine Position veröffentlicht, damit sie lernt, haben wir eine Woche gewartet, bevor wir es ihr gesagt haben und deshalb die 14-tägige Veröffentlichungsfrist wieder beginnen.

Wer hat Recht? Muss sie veröffentlichen, auch wenn es bedeutet, dass alle Kollegen über das Gehalt informiert werden oder nicht?

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Community-Antworten (2)

K
kratzbürste

25.02.2020 um 09:59 Uhr

Jeder kann über die Höhe seines Entgelts reden - aber der AG und auch der BR dürfen es nicht veröffentlichen. Aber auf einer Ausschreibung die Entgeltgruppe zu nennen, ist ja noch keine Aussage über das tatsächliche Entgelt.

M
Moreno

25.02.2020 um 10:05 Uhr

Die Art und Weise wie der AG die internen Stellen ausschreibt unterliegt nicht der Mitbestimmung. Also muss er keine Gehaltsgruppen in die Ausschreibung machen.

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