Unterschriften unter Arbeitsdokumente
Unser Arbeitgeber möchte mehrere projektverantwortliche Kollegen (Projektmanager und Tester) ein gemeinsamen Ausliefer-Freigabedokument ausfüllen und unterschreiben lassen. Darf der Arbeitgeber solche Unterschriften verlangen? Welche arbeitsrechtlichen Folgen kann das für die Kollegen haben? Darf man außer mit Vorbehalt und Angabe von Gründen, auch mit rechtlich vielleicht nicht so bindendem Kürzel unterschreiben?
Community-Antworten (3)
11.02.2009 um 11:21 Uhr
die UNterschrift ist nicht das entscheidende. Der AG kann sicher von den zuständigen verlangen, dass diese eine Freigabe erteilen und dann ggf. auch dafür bei Fehlern einstehen. Das kann ggf. bei einem entsprechenden Verschulden auch einmal eine arbeitsrechtliche Konsequenz nach sich ziehen. Da ist es dann aber unerheblich ob man unterschrieben hat oder in sonstiger Weise die Freigabe erklärt hat
11.02.2009 um 13:56 Uhr
Sicherlich kann er dieses Verlangen. Es gibt Bereiche wo es ohne die Unterschriften keine Zulasung erteilt wird.
12.02.2009 um 11:38 Uhr
Es kommt doch wohl auch darauf an, welche konkrete Verantwortlichkeit zu Beginn (bei Beauftragung) des Projektes festgelegt (und hoffentlich dokumentiert) wurde.
Ich hätte schon Bedenken ein Auto beim TÜV prüfen zu lassen, bei dem der Prüfer den Prüfbericht nicht unterschreiben will... ;-)
Mal ernsthaft: Es dürfte doch in professionellen Betrieben (Zertifizierung?) üblich und geregelt sein, wer für was verantwortlich ist und was unterschreiben darf - mit welcher Wirkung und Haftung. Hier könnte der BR aber zumindest mal sein Informationsrecht in die Waagschale werfen. Wenn er weis, welche Verantwortlichkeit wo angesiedelt ist, dann kann man den betroffenen AN auch fundiert beraten - für den Fall der Fälle.
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