Erstellt am 11.02.2009 um 10:21 Uhr von ganther
die UNterschrift ist nicht das entscheidende. Der AG kann sicher von den zuständigen verlangen, dass diese eine Freigabe erteilen und dann ggf. auch dafür bei Fehlern einstehen. Das kann ggf. bei einem entsprechenden Verschulden auch einmal eine arbeitsrechtliche Konsequenz nach sich ziehen. Da ist es dann aber unerheblich ob man unterschrieben hat oder in sonstiger Weise die Freigabe erklärt hat
Erstellt am 11.02.2009 um 12:56 Uhr von Calico Jack
Sicherlich kann er dieses Verlangen. Es gibt Bereiche wo es ohne die Unterschriften keine Zulasung erteilt wird.
Erstellt am 12.02.2009 um 10:38 Uhr von Alexa
Es kommt doch wohl auch darauf an, welche konkrete Verantwortlichkeit zu Beginn (bei Beauftragung) des Projektes festgelegt (und hoffentlich dokumentiert) wurde.
Ich hätte schon Bedenken ein Auto beim TÜV prüfen zu lassen, bei dem der Prüfer den Prüfbericht nicht unterschreiben will... ;-)
Mal ernsthaft: Es dürfte doch in professionellen Betrieben (Zertifizierung?) üblich und geregelt sein, wer für was verantwortlich ist und was unterschreiben darf - mit welcher Wirkung und Haftung. Hier könnte der BR aber zumindest mal sein Informationsrecht in die Waagschale werfen. Wenn er weis, welche Verantwortlichkeit wo angesiedelt ist, dann kann man den betroffenen AN auch fundiert beraten - für den Fall der Fälle.