Hallo doro,
was Du hier schilderst, erinnert mich ziemlich an den Tatort, der vor Kurzem im Fernsehen lief. Ich möchte mich dem, was kriegsrat geschrieben hat, voll anschliessen. Sieh es doch mal so (das soll Dir Mut machen): es kann doch wirklich nicht richtig sein, dass viele Kollegen leiden ___durch eine Person___! Ihr seid doch die Mehrheit!!!!!! Nur wenn die Mehrheit so ein Verhalten ___duldet___, kann es überhaupt weiter existieren. Angst ist in diesem Fall ein ganz schlechter Berater und ihr habt das Recht auf eurer Seite.
Zu allererst im Grundgesetz, dem obersten Gesetz in Deutschland:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Dann im Betriebsverfassungsgesetz:
§ 75 Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
(1) Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden.
kriegsrat hat unbedingt recht: such Dir Verbündete und fangt an zu kämpfen. Wer kämpft kann zwar verlieren, aber wer nicht kämpft hat schon verloren und gemeinsam ist man wirklich stark, jedenfalls stärker als eine Person! Laß es nicht zu, dass diese Vorgesetzte Dich weiter krank macht, sie hat kein Recht dazu. Wenn die Schilderung Deines Problems da bin ich etwas radikaler als kriegsrat, euren BR nicht auf Trab gebracht hat, wird eine offizielle Beschwerde nach §§ 84, 85 evtl. auch nicht viel nützen. Deswegen solltet ihr sie aber trotzdem schreiben, aber auch selber aktiv werden. Hier mal der Gesetzestext, falls Du ihn noch nicht kennst:
§ 84 Beschwerderecht
(1) 1Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. 2Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.
(2) Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über die Behandlung der Beschwerde zu bescheiden und, soweit er die Beschwerde für berechtigt erachtet, ihr abzuhelfen.
(3) Wegen der Erhebung einer Beschwerde dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen.
§ 85 Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
(1) Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken.
(2) 1Bestehen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Beschwerde, so kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. 2Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. 3Dies gilt nicht, soweit Gegenstand der Beschwerde ein Rechtsanspruch ist.
(3) 1Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Behandlung der Beschwerde zu unterrichten. 2§ 84 Abs. 2 bleibt unberührt.
Wenn ihr euch nicht zutraut, dieses schriftlich zu verfassen, geht zum BR teilt ihm mit, dass ihr eine Beschwerde abgeben möchtet und bittet ihn, diese schriftlich aufzusetzen und an den AG weiterzuleiten. Weiterhin solltet ____ihr____ unbedingt diesen Rat beherzigen:
*vereinbart einen gesprächstermin bei eurer "bezirksleiterin", und schildert dort eure probleme mit dieser vorgesetzten*
und sagt ihr ganz klar und deutlich, dass ihr von ihr erwartet, dass sie etwas unternimmt, ganz besonders deswegen:
*meine chefin ist jetzt schon das zweite mal strafversetzt worden weil das personal nicht mehr mit ihr zusammen arbeiten wollte*
und das ___ihr___ nicht länger gewillt seid, das Benehmen der Vorgesetzten tatenlos hinzunehmen.
Und noch ein Tip: ich weiß, dass ihr ziemlich sicher grottenschlecht bezahlt werdet und das ein Gewekschaftsbeitrag ein Loch in das monatliche Einkommen reißt. Aber vielleicht könnte, am Anfang, sich wenigstens eine Kollegin dazu aufraffen, in die Gewerkschaft einzutreten, damit wenigstens eine Unterstützung hat, die auch den anderen nützen kann.
So, jetzt soll mal Schluß sein, ich hoffe Du hast das Gefühl, das Du hier Unterstützung und Rat bekommen hast. Melde Dich wieder, wenn Du noch Fragen hast.