Gemeinsamer Betrieb und Gesamtbetriebsrat
Bei meinem Unternehmen gibt es zwei Standorte und daher zwei Betriebsräte und einen Gesamtbetriebsrat. Jetzt sollen die Arbeitnehmer von diesem einen Unternehmen auf das alte und drei neue Unternehmen verteilt werden, werden die Betriebsräte sollen so bleiben wie bisher (2 Betriebsräte).? Was passiert dann mit dem Gesamtbetriebsrat? Pro Unternehmen sind es dann immer noch 2 Standorte und 2 Betriebsräte. Die Frage ist dringend, weil bald Soziaplan-Verhandlungen stattfinden, die bisher mit dem (alten) GBR geplant sind.
Community-Antworten (1)
12.06.2006 um 20:02 Uhr
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der GBR für den Sozialplan zuständig ist. Das ist Aufgabe der Betriebsräte der jeweiligen Betriebe.
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