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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Reisekostenlinie Gesamtbetriebsrat

K
Klaus-Gbr
Jan 2018 bearbeitet

Schönen guten Tag!

Unser Arbeitgeber hat seine Reisekostenrichtlinie überarbeitet. Unser Gesamtbetriebsrat (dessen Mitglied ich bin) stößt nun vermehrt zu Problemen bei den monatlichen Sitzungen:

  • Der Arbeitgeber hat erlassen, dass wir uns nur noch in Städten treffen dürfen, die bereits einen lokalen Betriebsrat haben, der im Gesamtbetriebsrat vertreten ist. Somit soll natürlich verhindert werden, dass sich neue Betriebsräte bilden können.

  • Die Hotelkosten pro Nacht wurden auf 60 Euro gesenkt (nur für "normale" Mitarbeiter und Betriebsräte, lokale Filialleiter haben weitaus höhere Raten, wodrin für eine Benachteiligung sehen).

  • Durch diese zwei Punkte (nur bestimmte Städte und günstige Hotels) war es uns schon einmal nicht möglich, in unserer Wunsch-Stadt ein Hotel zu finden. Der Arbeitgeber meinte, wir müssen auf zwei Hotels ausweichen - eins zum Übernachten und eins zum Tagen der Sitzung, zwischen beide eine Busreise von 20 Minuten.

  • Kann man irgendwann von Behinderung der Betriebsratsarbeit sprechen? Durch die Busreise zum Tagungshotel und den Wegfall des Frühstücks in jedem Hotel (verbunden mit teilweise kaum vorhandenen örtlichen Möglichkeiten zur Verplfegung, oft wieder recht weit vom Hotel entfernt) können wir unsere Sitzungszeiten kaum einhalten.

Das soll kein vermöhntes Gemecker sein, sondern eine Diskussion über die Frage, ob und inwieweit es Möglichkeiten gibt, die Reisekostenlinie entweder mitzubestimmen oder gerichtlich zu stoppen.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen, danke im Voraus

Mit freundlichen Grüßen Klaus

89705

Community-Antworten (5)

P
Pickel

07.07.2017 um 16:26 Uhr

Treffen nur noch an Standorten mit GBR: Eure Treffen haben nicht den Zweck, das Gründen von BR an anderen Standorten zu fördern. Dieses Argument zählt nicht. Habt ihr sonst noch Argumente für Treffen dort? Sonst ist der AG hier im Recht, wenn dadurch Kosten reduziert werden können.

Es ist üblich, dass Führungskräfte andere Vorteile erhalten als übrige Mitarbeiter. Als BR habt ihr Anspruch, wie die übrigen Mitarbeiter behandelt zu werden und keine Sonderrechte. Du bist (wahrscheinlich) keine Führungskraft. Worin siehst du eine Benachteiligung, wenn der AG dich nicht als Führungskraft einstuft? Sofern für 60 Euro ein zweckmäßiges Zimmer möglich ist, ist das hinzunehmen.

Busreisen von 20 Minuten sind nicht unzumutbar, insbesondere dann, wenn es in die Arbeitszeit fällt. Warum man dann seine Sitzungen nicht halten kann, verstehe ich nicht. Im schlimmsten Fall dauert alles 1 Tag länger.

Mir drängt sich eher der Eindruck auf, als habe der AG die sehr angenehm gestalteten BR-Treffen auf ein funktionales Maß zurück gestampft und dass ihr aus Ärger über den Verlust der Annehmlichkeiten jetzt Probleme herbeiredet, die so kaum existieren.

A
anwatec

07.07.2017 um 16:28 Uhr

"Der Arbeitgeber hat erlassen, dass wir uns nur noch in Städten treffen dürfen, die bereits einen lokalen Betriebsrat haben, der im Gesamtbetriebsrat vertreten ist."

Ich kenne genug Leute, die die Auffassung vertreten, dass der GBR am Firmensitz zu tagen hat. Wenn man diese Meinung nicht vertritt so bedarf es schon sehr gute Gründe, dass man nicht immer am wirtschaftlich günstigsten Standort die Sitzungen abhält. Wenn man als GBR die Gründung eines örtlichen BR initiieren will, dann fährt man da halt extra noch einmal hin. Muss aber wohl kaum das ganze Gremium sein

"Die Hotelkosten pro Nacht wurden auf 60 Euro gesenkt (nur für "normale" Mitarbeiter und Betriebsräte, lokale Filialleiter haben weitaus höhere Raten, wodrin für eine Benachteiligung sehen)."

Wo ist denn bitte die Benachteiligung? Nur weil Du nicht als Führungskraft gesehen wirst?

"Durch diese zwei Punkte (nur bestimmte Städte und günstige Hotels) war es uns schon einmal nicht möglich, in unserer Wunsch-Stadt ein Hotel zu finden. Der Arbeitgeber meinte, wir müssen auf zwei Hotels ausweichen - eins zum Übernachten und eins zum Tagen der Sitzung, zwischen beide eine Busreise von 20 Minuten."

Wo ist das eigentliche Problem? Dann sitzt man ggf. öfters und länger....

G
gironimo

07.07.2017 um 17:18 Uhr

"Der Arbeitgeber hat erlassen, dass wir uns nur noch in Städten treffen dürfen, die bereits einen lokalen Betriebsrat haben, der im Gesamtbetriebsrat vertreten ist. Somit soll natürlich verhindert werden, dass sich neue Betriebsräte bilden können."

Das geht schon mal gar nicht.

Die Zuständigkeit des GBR (im Rahmen seiner Aufgaben) erstreckt sich auch auf Betriebe ohne BR. Also ist das Argument des AG kein Argument.

Die Kontaktaufnahme ist auch im Hinblick auf die mögliche Bestellung eines Wahlvorstands durchaus angezeigt.

Die Frage hinsichtlich des Hotels dürfte sein, was ist, wenn es ein solches Hotel vorOrt nicht gibt? Da muss der AG dann wohl trotzdem zahlen (was dann eher auf den Nachweis ankommt). Und wenn Bus und Hotel in einer anderen Stadt teurer kommt als das teurere Hotel ?? Und warum überhaupt Bus und nicht Taxi??

Ich kann schon verstehen, dass Ihr an Schikane denkt. Prüft doch noch einmal genau, wie es bei "normalen Arbeitnehmern" läuft.

R
rtjum

07.07.2017 um 21:35 Uhr

also unser GBR trifft sich 1x pro Quartal, der Gesamtbetriebsausschuss und alle anderen Ausschüsse natürlich öfter, das ist aber ein wesentlich kleinerer Kreis als der GBR. Evtl solltet ihr da mal drüber nachdenken.

G
ganther

08.07.2017 um 18:34 Uhr

Der GBR muss insbesondere die Wirtschaftlichkeit beachten. Sonst ist der AG nach 40 BetrVG gerade nicht zur Kostenübernahme verpflichtet. Bei der Wirtschaftlichkeit spielen auch Kosten eine Rolle die entstehen weil man gerade nicht am Firmensitz tagt. Unser AG stellt zur GBR Sitzung die Räumlichkeiten zur Verfügung. Dazu kommt dass der AG auch recht häufig zu Themen geladen ist. Da ist die Frage der Wirtschaftlichkeit schnell geklärt und es gibt eigentlich nur ein Lösung.

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