Gesamtbetriebsrat - muss ein örtlicher Betriebsrat jedesmal zum GBR fahren?
Hallo Zusammen,
muss ein örtlicher Betriebsrat jedesmal zum Gesamtbetriebsrat fahren? Uns ist es wichtig, daß unser Betrieb läuft und wir nicht jedes Monat für mehrere Tage weg müssen.
Community-Antworten (13)
06.02.2009 um 11:34 Uhr
@ramigani
Zu den Aufgaben des BR zählt auch die Teilnahme an den GBR-Gremien. Der BR entsendet entsprechend § 47 öBRM in den GBR.
Man kann sich als BR nicht aussuchen welche seiner Aufgaben man machen möchte. Also BR nur ohne Einschränkungen.
Auch die Aufgaben des GBR sind wichtige Aufgaben und weiter werden bestimmte Aufgaben nur dort zum Wohle aller AN erbracht.
PS: Eine solche Aussage höre ich übrigens zum ersten Mal. Ich kannte es bisher imme rnur so, dass man Probleme bekommt nicht dort hin zu kommen/ können.
06.02.2009 um 11:37 Uhr
@ramigani,
meine Empfehlung bei solch einer Fragestellung.
Löst euren BR auf somit könnt ihr kosten sparen.
06.02.2009 um 12:58 Uhr
@Jumper,
hier ist Aufklärung gefragt und keine blö... Sprüche oder Empfehlungen. es gibt nun mal auch BR´s, die nicht immer alles richtig machen und in diesem forum Rat suchen. Das sollte man doch wohl so akzeptieren.
MfG
Rapper22
06.02.2009 um 13:17 Uhr
"muss ein örtlicher Betriebsrat jedesmal zum Gesamtbetriebsrat fahren? "
Wie viele BRM begeben sich denn jedesmal auf die Reise? Und wie groß ist der örtliche BR?
06.02.2009 um 15:03 Uhr
Natürlich seid ihr verpflichtet zum GBR zu fahren! Die Entsendung des BR von Mitgliedern ist per BetrVG zwingend vorgeschrieben. Das Amt eines entsendeten Betriebsrates enthält automatisch seine Pflicht an GBR-Sitzungen teiluzunehmen. Es gibt nur 2 Gründe nicht an der Veranstaltung teilzunehmen: 1. Krankheit 2. Urlaub. Dann hat ein Ersatzmitglied (ebenfalls vom Betriebsrat bestimmt) für den "eigentlich" Entsendeten zu fahren. Ihr dürft nicht vergessen: Würdet ihr nicht zum GBR fahren macht ihr z. B. eine Änderung der Tagesordnung des GBR mit vielleicht wichtigen Themen nicht möglich, da nur ein vollständig anwesender GBR die Tagesordnung ändern kann. Stellt euch vor mehrere Betriebsräte aus verschiedenen Niederlassungen würden nicht zur GBR-Sitzung fahren, dann könnte sogar die Beschlussfähigkeit plötzlich nicht mehr gegeben sein! Also im Sinne der Mitarbeiter, welche ihr zu vertreten habt: hinfahren, es gehört zu eurem Amt dazu!
06.02.2009 um 15:46 Uhr
"Es gibt nur 2 Gründe nicht an der Veranstaltung teilzunehmen: 1. Krankheit 2. Urlaub. "
Unsinn!
06.02.2009 um 17:04 Uhr
Hallo Zusammen,
vielen Dank für die schnellen Reaktionen. Aber leider weiß ich jetzt konkret noch immer nicht, ob wie JEDESMAL hinfahren müssen. Es gibt jedes MOnat drei Tage GBR und bestimmt ein-zweimal im Monat noch zusätzlich ausserordentliche Sitzungen. Wir befinden dies einfach zuviel und unsere Arbeit bleibt dann liegen. Unser BR besteht aus momentan fünf Mitgliedern.
Ramigani
06.02.2009 um 17:11 Uhr
@ ramigani, ihr müsst gar nichts ... ihr müsst nur bereit sein mit den folgen zu leben.
Was eure eigendliche aebeit angeht, nun ja das ist wohl euer eigen verschulden.Es gibt lösungen ihr müsst dafür aber bereit und euer Kreuz breit sein.
06.02.2009 um 18:29 Uhr
"Unser BR besteht aus momentan fünf Mitgliedern."
Nochmal... wie viele BRM reisen zu den GBR Sitzungen an???
06.02.2009 um 18:35 Uhr
Hallo,
es sollen immer zwei anreisen.
Was heißt denn "...........nun ja das ist wohl euer eigen verschulden......"
06.02.2009 um 18:41 Uhr
"es sollen immer zwei anreisen."
O.k., das ist korrekt und hört sich anders an als "muss ein örtlicher Betriebsrat jedesmal zum Gesamtbetriebsrat fahren? "
Was mich etwas stutzig macht ist, dass jede GBR Sitzung pro Monat 3 Tage in Anspruch nimmt und dann auch noch 1-2 zusätzliche Sitzungen anfallen. Wie groß ist dieser GBR?
06.02.2009 um 19:06 Uhr
@peanuts
erkläre mir doch bitte einmal diese Aussage von Dir "Unsinn!"
Die Teilnahme gehört mit zu den Aufgaben des öBR, auch um den GBR Beschußfähig zu halten, oder willst Du hier widersprechen??
06.02.2009 um 19:18 Uhr
"erkläre mir doch bitte einmal diese Aussage von Dir "Unsinn!""
Gerne... weil mir ganz spontan noch weitere Verhinderungsgründe einfallen und die heißen nicht nur "Krankheit & Urlaub" ...
Und nicht der örtliche BR hat an den GBR Sitzungen teilzunehmen, sondern die entsandten BRM!
Mein Hauptanliegen wäre übrigens nicht, den GBR beschlussfähig zu halten, sondern die Interessen meiner KollegInnen im GBR zu vertreten.
Nachtrag:
Wo hier so schön auf diesen BR "eingeprügelt" wird ...
Hat sich überhaupt schon jemand die Frage gestellt, ob diese Anzahl GBR-Sitzungstage gerechtfertigt sind oder nicht?
Wäre nicht das erste Gremium, dass unter dem Deckmäntelchen § 37 Abs.2 BetrVG sein Kaffeekränzchen hält ...
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