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Trotz Rentenalter neuer Arbeitsvertrag nötig?

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hans0815
Jan 2018 bearbeitet

hallo, ich habe eine kollegin, der es erlaubt wurde über ihr rentenalter hinaus weiter auf ihrer stelle zu arbeiten, obwohl tariflich geregelt ist, das im monat des rentenalters es keiner kündigung bedarf. ich weiß, daß dies möglich ist. sie sollte einen neuen vertrag unterschreiben, was sie aber nicht getan hat, da dieser einschränkungen beinhaltet. trotzdem bekommt sie ihr gehalt nun seit juli 2008. also schon über ein halbes jahr. ist nun evtl. die rechtssituation entstanden, daß sie nun so lange bei uns arbeiten kann, wie es ihr gesundheitszustand erlaubt, da sie den arbeitsvertrag, der eine befristung vorsieht, nicht unterschrieben hat und trotzdem gehalt gezahlt wurde, oder kann man ihr deshalb kündigen?

gruß hans

4.42404

Community-Antworten (4)

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Peanuts

06.02.2009 um 10:08 Uhr

Die Kollegin hat ganz einfach einen weiterhin unbefristeten Arbeitsvertrag, der nur unter Beachtung des KschGes gekündigt werden kann.

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hans0815

06.02.2009 um 11:00 Uhr

erstmal danke für die schnelle antwort. @peanuts: könntest du mir noch sagen, worauf sich deine aussage begründet? danke

gruß hans

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Peanuts

06.02.2009 um 11:13 Uhr

Dieser AG hat die Arbeitsleistung dieser Kollegin über den ursprünglich vereinbarten Stichtag (vermutlich 65. Lebensjahr) hinaus angenommen, daraus entsteht der Anspruch auf einen nunmehr unbefristeten Arbeitsvertrag.

Eine Befristung hätte überdies zwingend vor diesem Stichtag schriftlich vereinbart werden müssen.

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RAKO

06.02.2009 um 14:25 Uhr

uuuund - eine terminliche Befristung wäre ohnehin nicht zulässig gewesen - zumindest rein rechtlich (TzBfG).

Hätte der AG die Kollegin nur unter der Voraussetzung arbeiten lasse, dass sie den befristeten Vertrag unterschreibt und hätte die Kollegin den Vertrag unterschrieben, dann hätte sie am Ende witzigerweise auf Unzulässigkeit der Befristung klagen können (Kann ja nix mehr verlieren). Umgekehrt: Wenn sich beide trotzdem daran gehalten hätten und den Vertrag einfach hätten auslaufen lassen, entstünden hier ausnahmsweise keine Nachteile, da die Kollegin ja nicht arbeitslos wird sondern in Rente geht.

Selbst wenn sie in der entstandenen Situation gekündigt wird und sie klagt, kann sie nebenbei mindestens noch 'ne Abfindung rausschlagen.

Komisch, in der Situation ist eigentlich vollkommen wurst wie's weitergeht - der AG kuckt immer in die Röhre. Merke: als AG schiebe einen AN immer in die Rente ab, außer Du findest Dich damit ab, das er dir bis er freiwillig geht auf seinem Arbeitsplatz festklebt. Unkündbarkeit mal anders.

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