Erstellt am 06.02.2009 um 09:08 Uhr von peanuts
Die Kollegin hat ganz einfach einen weiterhin unbefristeten Arbeitsvertrag, der nur unter Beachtung des KschGes gekündigt werden kann.
Erstellt am 06.02.2009 um 10:00 Uhr von hans0815
erstmal danke für die schnelle antwort.
@peanuts: könntest du mir noch sagen, worauf sich deine aussage begründet? danke
gruß
hans
Erstellt am 06.02.2009 um 10:13 Uhr von peanuts
Dieser AG hat die Arbeitsleistung dieser Kollegin über den ursprünglich vereinbarten Stichtag (vermutlich 65. Lebensjahr) hinaus angenommen, daraus entsteht der Anspruch auf einen nunmehr unbefristeten Arbeitsvertrag.
Eine Befristung hätte überdies zwingend vor diesem Stichtag schriftlich vereinbart werden müssen.
Erstellt am 06.02.2009 um 13:25 Uhr von RAKO
uuuund - eine terminliche Befristung wäre ohnehin nicht zulässig gewesen - zumindest rein rechtlich (TzBfG).
Hätte der AG die Kollegin nur unter der Voraussetzung arbeiten lasse, dass sie den befristeten Vertrag unterschreibt und hätte die Kollegin den Vertrag unterschrieben, dann hätte sie am Ende witzigerweise auf Unzulässigkeit der Befristung klagen können (Kann ja nix mehr verlieren). Umgekehrt: Wenn sich beide trotzdem daran gehalten hätten und den Vertrag einfach hätten auslaufen lassen, entstünden hier ausnahmsweise keine Nachteile, da die Kollegin ja nicht arbeitslos wird sondern in Rente geht.
Selbst wenn sie in der entstandenen Situation gekündigt wird und sie klagt, kann sie nebenbei mindestens noch 'ne Abfindung rausschlagen.
Komisch, in der Situation ist eigentlich vollkommen wurst wie's weitergeht - der AG kuckt immer in die Röhre. Merke: als AG schiebe einen AN immer in die Rente ab, außer Du findest Dich damit ab, das er dir bis er freiwillig geht auf seinem Arbeitsplatz festklebt. Unkündbarkeit mal anders.