Erstellt am 20.02.2020 um 09:55 Uhr von Tulpe
Wir fassen einen Beschluss das der BRV Unterschreiben darf. Doies geht erst wen alle BR die vorgeschlagenen BV sehen und zustimmen. Bei uns geht der BRV immer erst in vorarbeit, bei einer Sitzung word alles Besprochen.
Erstellt am 20.02.2020 um 10:04 Uhr von celestro
"Ist die gültig oder hätte den BR Mitgleidern erst die BV vorgelesen werden müssen?"
Also abgesehen davon, das BRM selbst lesen können, muss für alles was der BRV unterschreibt ein Beschluss her. Wenn es um Kleinigkeiten geht, ist es zwar ungewöhnlich, aber man kann ja auch den Wortlaut zusammen verfassen und dann darüber abstimmen. Wenn es bei Euch nicht funktioniert, sollte Ihr den BRV vielleicht abwählen und durch einen "besseren" ersetzen.
Erstellt am 20.02.2020 um 10:10 Uhr von nicoline
*Nun verfasst der AG eine BV darüber und unser BRV unterschreibt diese.*
Das geht gar nicht! Der AG kann zwar eine BV verfassen, der BRV darf sie nur unterschreiben, wenn ***der BR beschlossen hat***, der Fassung des AG zuzustimmen.
Normal ist, dass das Gremium über diese BV diskutiert, Verbesserungen versucht einzubringen, ggf. einen Sachverständigen hinzuzuzieht.
Erstellt am 20.02.2020 um 11:16 Uhr von nicoline
*Wir als BR Mitglieder wissen öfter nicht, welches Schreiben bzw. mit welchem Inhalt vom BRV dann an die GL rausgeht. Wie kann man dagegenvorgehen?*
Auch das geht gar nicht. Der BRV ist Gleicher unter Gleichen, lediglich mit der Zusatzaufgabe ausgestattet, die Beschlüsse des BR dem AG zu übermitteln. Der BR hat Anspruch auf Einblick in alle Dateien, seien sie handschriftlich oder mit PC verfasst.
Eigentlich müsste sogar das Schreiben an den AG beschlossen werden. Wir besprechen so ein Schreiben in groben Zügen in der Sitzung und wenn es von der BRV verfasst ist geht es an alle BRM.
Den BRV auffordern, ab sofort alle Schreiben an den AG dem BR mitzuteilen.
Erstellt am 20.02.2020 um 13:31 Uhr von Krambambuli
Jedes BR-Mitglied ist berechtigt, dem AG mitzuteilen, dass bei der BV der Beschluss des BR nicht vorliegt.
Erstellt am 20.02.2020 um 13:52 Uhr von Pjöööng
"Jedes BR-Mitglied ist berechtigt, dem AG mitzuteilen, dass bei der BV der Beschluss des BR nicht vorliegt."
Das mag zwar formal richtig sein, aber damit gibt sich der BR der Lächerlichkeit preis!
Erstellt am 20.02.2020 um 14:07 Uhr von nicoline
*Das mag zwar formal richtig sein, aber damit gibt sich der BR der Lächerlichkeit preis!*
.......... und wird zudem den AG zunächst nicht daran hindern, die BV so anzuwenden, wie sie unterschrieben wurde.
Erstellt am 20.02.2020 um 14:15 Uhr von Pjöööng
Ich ergänze: Dieser BR wird den Arbeitgeber an gar nichts mehr hindern.