Getränke am Arbeitsplatz verbieten - mitbestimmunspflichtig?
Hallo,
unser Arbeitgeber will Getränke am Arbeitsplatz (Lagerbereich) verbieten. Er ist der Meinung, dass die Halle zugemüllt wird und die MA genug Pausen hätten. Wir sehen das als kleinkariert und außerdem sollte mann den gesundheitlichen Aspekt sehen.
Darf der AG das einfach so beschließen, ist das nicht Mitbestimmunspflichtig? Können wir was über den Arbeitssicherheitsbeauftragten o. Betriebsarzt machen?
Danke im Vorraus
Jens9
Community-Antworten (4)
06.02.2009 um 10:26 Uhr
"Darf der AG das einfach so beschließen, ist das nicht Mitbestimmunspflichtig? "
Schon mal was vom § 87 Abs.1 Nr.1 BetrVG gehört?
06.02.2009 um 10:33 Uhr
Hallo jens9, es gibt Hygienevorschriften, die auch im Lagerbereich beachtet werden sollten. Dazu gehört auch das Verbot von Essen und Trinken am Arbeitsplatz. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte darüber informiert sein. Die Form der Anwendung ist dann Mitbestimmungspflichtig.
06.02.2009 um 14:36 Uhr
Selbst wenn das trinken am Arbeitsplatz verboten wird, kann der AG IMHO das trinken an sich nicht verbieten. Er müsste dann schon wenigstens den Kollegen erlauben an einem anderen Platz (Kantine) regelmäßig was zu trinken.
07.02.2009 um 16:18 Uhr
Dieses Problem hatten wir auch allerdings schon vor 3 Jahren. Es fand ein Gespräch mit dem AG und BR statt. Wir sagten dem AG bzw . schriftlich den Arbeitschutz zu bestellen. § 87 (Wir sahen es auch als kleinkariert an ) Der Arbeitschutz kam . AG und BR waren bei dem Betriebsrundgang anwesend------- wir haben verloren. Aus gesundheitlichen Gründen ist bei uns Ess-und Trinkverbot am Arbeitsplatz. Allerdings dürfen wir in der Kantine oder Gaderobe trinken. Da wir in dem Bereich der nicht so gut verdienenden liegen steht uns allen der Getränkeautomat kostenlos zur Verfügung.
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