Erstellt am 06.02.2009 um 09:26 Uhr von peanuts
"Darf der AG das einfach so beschließen, ist das nicht Mitbestimmunspflichtig? "
Schon mal was vom § 87 Abs.1 Nr.1 BetrVG gehört?
Erstellt am 06.02.2009 um 09:33 Uhr von pit47
Hallo jens9,
es gibt Hygienevorschriften, die auch im Lagerbereich beachtet werden sollten. Dazu gehört auch das Verbot von Essen und Trinken am Arbeitsplatz.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte darüber informiert sein.
Die Form der Anwendung ist dann Mitbestimmungspflichtig.
Erstellt am 06.02.2009 um 13:36 Uhr von RAKO
Selbst wenn das trinken am Arbeitsplatz verboten wird, kann der AG IMHO das trinken an sich nicht verbieten. Er müsste dann schon wenigstens den Kollegen erlauben an einem anderen Platz (Kantine) regelmäßig was zu trinken.
Erstellt am 07.02.2009 um 15:18 Uhr von Ulla
Dieses Problem hatten wir auch allerdings schon vor 3 Jahren. Es fand ein Gespräch mit dem AG und BR statt. Wir sagten dem AG bzw . schriftlich den Arbeitschutz zu bestellen. § 87 (Wir sahen es auch als kleinkariert an ) Der Arbeitschutz kam . AG und BR waren bei dem Betriebsrundgang anwesend------- wir haben verloren. Aus gesundheitlichen Gründen ist bei uns Ess-und Trinkverbot am Arbeitsplatz. Allerdings dürfen wir in der Kantine oder Gaderobe trinken. Da wir in dem Bereich der nicht so gut verdienenden liegen steht uns allen der Getränkeautomat kostenlos zur Verfügung.