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Freistellung durch den AG wegen "Kiloschein" vom Betriebsarzt - Wie müssen wir als BR jetzt vorgehen?

AM
Anja Marina
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine MA wurde in unserem Betrieb nach Attest durch den Betriebsarzt, das ihr mehr als 5kg heben, Zwangshaltungen und häufiges Bücken untersagt, vom AG von der Arbeit freigestellt! Sie hat als 50%-Kraft fast 300 Überstunden und noch Resturlaub aus 2008. Eine offizielle Kündigung wurde bisher noch nicht ausgesprochen.

Wie müssen wir als BR jetzt vorgehen, bzw. welchen Rat können wir ihr geben?

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Community-Antworten (5)

U
Uschi66

05.02.2009 um 16:30 Uhr

@Anja Marina

was hat der BR bisher gemacht, außer Augen zu?? 300 Überstunden? Wie sind die entstanden? Wurde hier immer das ArbZG beachtet?

....Wie müssen wir als BR jetzt vorgehen, bzw. welchen Rat können wir ihr geben?.. Dafür Sorge tragen, dass der AN nicht weitere gesundheitliche Schäden erlangt und das er durch dieses nicht verständliche Handeln nun auch noch in seinem Job gefährdet wird.

J
Joachim_N

05.02.2009 um 16:38 Uhr

Habt ihr keine SBV im Betrieb? Nachdem was ich hier lese sollte die Kollegin einen Antrag auf Anerkennung ihrer Schwerbehinderung stellen um ihre rechtliche Situation im Betrieb zu verbessern. Es gäbe dann auch die Möglichkeit den Arbeitplatz Behinderungsgerecht umzugestalten.

Gruß Joachim

P
Peanuts

05.02.2009 um 17:41 Uhr

"eine MA wurde in unserem Betrieb nach Attest durch den Betriebsarzt, ... vom AG von der Arbeit freigestellt!"

Die Kollegin sollte vor allem ihren Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung geltend machen!!! Die einseitige Freistellung durch den AG ist NICHT lege artis.

"... welchen Rat können wir ihr geben?"

Die Kollegin soll sich umgehend durch einen Rechtsanwalt beraten lassen. Mehr könnt ihr aktuell nicht als BR tun.

R
Rosemariele

05.02.2009 um 17:47 Uhr

@peanuts

Der AN hat gesundheitliche Probleme und fast 300 Überstunden und noch Resturlaub aus 2008. Da kann der AG und sollte es auch darauf hinwirken, dass zum einen der Resturlaub aus 2008 genommen wird und auch die Überstunden abgefeiert werden. Bei den Überstunden könnte nur ein TV oder ArbV der ausschließlich monitären Überstundenausgleich vorsieht dagegen stehen.

P
Peanuts

05.02.2009 um 18:02 Uhr

Der Abbau von Überstunden oder die Gewährung von Urlaub ist grundsätzlich etwas völlig anderes als eine "Freistellung".

Und von Ü´stundenabbau / Urlaubsgewährung habe ich nichts lesen können.

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