Erstellt am 20.02.2020 um 07:30 Uhr von Kratzbürste
Dann habt ihr wohl keinen Betriebsrat sondern einen Geheimrat :-(
Erstellt am 20.02.2020 um 09:04 Uhr von seehas
Natürlich darf der BR über laufende Verhandlungen informieren. Es gibt keine gesetzliche Regelung die das verbietet.
Mitunter kann es aber auch schlau sein nicht mit jeder Information über den Marktplatz zu laufen. Indiskretion kann Verhandlungen auch gefährden.
Erstellt am 20.02.2020 um 12:48 Uhr von zerou
Dachte ich mir vielen Dank!
Solange er keine Erklärung unterachrieben hat, dass er nix sagen darf, kann er ja sagen was er will.
Unser BR ist eh sehr "Firmenorientiert"
Erstellt am 20.02.2020 um 12:52 Uhr von celestro
"Solange er keine Erklärung unterachrieben hat, dass er nix sagen darf, kann er ja sagen was er will."
Unsinn! Die Pflicht zur Verschwiegenheit ist nicht von irgendeiner Unterschrift abhängig. Entweder gibt es Geschäftsgeheimnisse etc., über die der BR nicht reden darf, oder eben nicht. Der AG darf hier die Vorgaben des Gesetzes nicht mit einer Unterschrift umgehen. Genauso braucht es aber keine Unterschrift, um den BR zum Schweigen über bestimmte Dinge zu verpflichten.