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Mitarbeiter nicht in der Gewerkschaft - bin ich als BR verpflichtet, auch denen weiterzuhelfen?

E
eulchen
Jan 2018 bearbeitet

Kann ich als Betriebsrat Arbeitnehmern, die nicht in der Gewerkschaft sind Hilfe verweigern? Oder bin ich verpflichtet auch denen weiterzuhelfen?

5.11508

Community-Antworten (8)

Z
Z.Ickig

04.02.2009 um 14:59 Uhr

Selbstverständlich bist du verpflichtet, für alle Kollegen im Betrieb da zu sein, ob sie in der Gewerkschaft sind oder nicht. Eine Weigerung könnte ein ausreichender Grund für ein Amtsenthebungsverfahren sein.

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Uschi66

04.02.2009 um 15:03 Uhr

@eulchen

Du bist BR und deine Rechtsgrundlage ist das BetrVG und nicht Gerwerschaftsobman.

P
packer

04.02.2009 um 15:04 Uhr

moin eulchen,

natürlich bist du verpflichtet auch "denen" weiterzuhelfen. und zwar genauso gut und gewissenhaft wie den gewerkschaftlern, ohne wenn und aber! im praktischen handeln mache ich es so, daß ich sage, daß in diesem falle (individualrecht) bitte anwaltliche hilfe gesucht werden sollte. "wenn du aber in der GEW sein solltest, dann kann ich dir direkten kontakt zu dem zuständigen kollegen vermitteln...."

P
Peanuts

04.02.2009 um 15:05 Uhr

Eine solche Frage im Zeitalter des AGGs ...

Ungeachtet dessen empfinde ich eine solche Fragestellung als BRM nicht nur grenzwertig sondern nachgerade als unmöglich! Oder hast Du bei der Sammlung von Stützunterschriften oder beim "Wählerfang" auch darauf geachtet, dass Du nur von GW-Mitgliedern unterstützt wirst?

J
Joachim_N

04.02.2009 um 15:22 Uhr

@peanuts seit wann braucht eine Gewerkschaftsliste Stützunterschriften?

@eulchen selbstverständlich ist der Betriebsrat für alle Mitarbeiter mit Ausnahme der leitenden Angestellten zuständig. Der BR ist ja keine Funktion der Gewerkschaft.

Gruß Joachim

U
Uschi66

04.02.2009 um 15:35 Uhr

@Joachim_N

Hallo, auch bei Gewerkschaftslisten benötigt man Stützunterschriften auch wenn es nur 3 sind. Weiter aber auch folgendes, Wahlbewerber welche die Wähler schätzen gehen auch mit Gewerkschaftslisten Stützunterschriften ssmmlen, alleine schon um bei dieser Gelegenheit mit den Koll. den Wählern zu reden und ihnen ihren Grund für die Kandiadtur nahezubringen und auch um diesen Koll (den Wählern) eine gewisse Wertschätzung zu zeigen. Also diesen zu zeigen wir schätzen euch, ihr seid nicht nur "Stimmvieh".

J
Joachim_N

04.02.2009 um 15:55 Uhr

Hallo Uschi gegen die Werbung ist ja nichts zu sagen, aber BetrVG sagt §14 ABS5 "Jeder Wahlvorschlag einer Gewerkschaft muss von zwei Beauftragen unterzeichnet sein."

Damit ist also klar daß auf die Liste der Gewerkschaft keine Stützunterschriften gehören. Es dürfte ein Problem geben wenn für die Liste der Gewerkschaft Stützunterschriften gesammelt werden und damit möglicher Weise ein andere Liste die Unterschriften nicht zusammen bekommt.

Du musst also schon unterscheiden ob das eine Gewerkschaftsliste ist und es unterschreiben dann zwei Beautragte der Gewerkschaft, oder ist es eine Mitarbeiterliste und es müssen die Stützunterschriften darauf sein.

Gruß Joachim

P
Peanuts

04.02.2009 um 16:09 Uhr

"seit wann braucht eine Gewerkschaftsliste Stützunterschriften?"

Habe ich das behauptet? Nein!

Aber da NIEMAND gezwungen ist, seine GW-Mitgliedschaft offen legen zu müssen, halte ich meine Fragestellung für legitim. Außerdem gibt es nicht nur Listenwahlen und auch nicht nur GW-Listen ...

Aber wir sind uns ja immerhin einig, dass die Interessen ALLER KollegInnen zu vertreten sind.

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